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  • Warnung vor dem Verzehr türkischer Birnen


Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat das in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel Amitraz in Birnen aus der Türkei in gefährlichen Konzentrationen entdeckt. Im Rahmen einer gezielten Aktion wurden nach Auffälligkeiten im Vorjahr erneut Birnen auf den Wirkstoff Amitraz untersucht, dabei waren alle Proben aus der Türkei mit Rückständen ganz erheblich über dem Grenzwert belastet.

"Die Birnen wurden, soweit noch vorhanden, von den Lebensmittelüberwachungsbehörden unverzüglich aus dem Handel genommen und vernichtet. Angesichts der Befunde muss derzeit vor dem Verzehr von Birnen mit Herkunft Türkei gewarnt werden", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter HAUK MdL, am Montag (19. Oktober) in Stuttgart.

Bisher wurden im Jahr 2009 insgesamt 45 Proben Birnen aus verschiedenen Herkunftsländern (Südamerika zwölf, Deutschland zehn, Südafrika sechs, Türkei acht, Italien vier, Spanien eine, Niederlande eine, Sonstige drei) auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. In allen acht Birnenproben aus der Türkei konnten Amitraz-Rückstände festgestellt werden. Hierbei lagen die nachgewiesenen Rückstandsgehalte (0,2 bis 15,7 mg/kg) ungewöhnlich weit über der für Amitraz festgelegten Höchstmenge (0,01 mg/kg) und auch der festgelegte Wert für die ’Akute Referenzdosis (ARfD)’ wurde in allen Proben deutlich überschritten. In den übrigen Proben konnten keine Höchstmengenüberschreitungen und auch keine Amitraz-Rückstände festgestellt werden.

Positiv zu vermerken ist, dass bei allen Proben aus Deutschland und auch aus den übrigen Anbauländern keine Höchstmengenüberschreitungen und auch keinerlei Amitraz-Rückstände festgestellt wurden. Die Überprüfungen werden fortgesetzt.

Der Wirkstoff Amitraz wirkt als Insektizid (gegen Insekten) und Akarizid (gegen Spinnentiere) und ist in Deutschland seit einigen Jahren, in der EU seit Anfang 2008 nicht mehr zugelassen. "Der aktuelle Fall mit seinen extremen Höchstmengenüberschreitungen kann nicht ohne Konsequenzen bleiben, wir brauchen EU-weite Einfuhrbeschränkungen für Birnen aus der Türkei. Wir haben die Bundesregierung gebeten sich dafür einzusetzen. Dort wo eine Gefährdung für die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, und dies ist hier der Fall, müssen wir handeln", betonte Minister HAUK.

Nach den Berechnungen der Lebensmittelchemiker im CVUA Stuttgart ist die sogenannte akute Referenzdosis (ARfD) teilweise so erheblich überschritten, dass zumindest bei Kleinkindern eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei hohem Konsum nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Es kann nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung in Einzelfällen zu Schläfrigkeit, Desorientiertheit, Sprachstörungen und Erniedrigung von Pulsfrequenz und Blutdruck kommen.

Durch schnelle Untersuchungen auf Rückstände an Amitraz beim CVUA Stuttgart konnten die Lebensmittelüberwachungsbehörden belastete Ware teilweise noch aus dem Verkehr nehmen und verhindern, dass weiter betroffene Ware zum Verbraucher gelangt. Von den Behörden werden Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Befunde werden auch an das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) gemeldet. Quelle: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Pressemeldung 243/2009 vom 19.10.09 (20.10.09)





Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat das in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel Amitraz in Birnen aus der Türkei in gefährlichen Konzentrationen entdeckt. Im Rahmen einer gezielten Aktion wurden nach Auffälligkeiten im Vorjahr erneut Birnen auf den Wirkstoff Amitraz untersucht, dabei waren alle Proben aus der Türkei mit Rückständen ganz erheblich über dem Grenzwert belastet.

"Die Birnen wurden, soweit noch vorhanden, von den Lebensmittelüberwachungsbehörden unverzüglich aus dem Handel genommen und vernichtet. Angesichts der Befunde muss derzeit vor dem Verzehr von Birnen mit Herkunft Türkei gewarnt werden", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter HAUK MdL, am Montag (19. Oktober) in Stuttgart.

Bisher wurden im Jahr 2009 insgesamt 45 Proben Birnen aus verschiedenen Herkunftsländern (Südamerika zwölf, Deutschland zehn, Südafrika sechs, Türkei acht, Italien vier, Spanien eine, Niederlande eine, Sonstige drei) auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. In allen acht Birnenproben aus der Türkei konnten Amitraz-Rückstände festgestellt werden. Hierbei lagen die nachgewiesenen Rückstandsgehalte (0,2 bis 15,7 mg/kg) ungewöhnlich weit über der für Amitraz festgelegten Höchstmenge (0,01 mg/kg) und auch der festgelegte Wert für die ’Akute Referenzdosis (ARfD)’ wurde in allen Proben deutlich überschritten. In den übrigen Proben konnten keine Höchstmengenüberschreitungen und auch keine Amitraz-Rückstände festgestellt werden.

Positiv zu vermerken ist, dass bei allen Proben aus Deutschland und auch aus den übrigen Anbauländern keine Höchstmengenüberschreitungen und auch keinerlei Amitraz-Rückstände festgestellt wurden. Die Überprüfungen werden fortgesetzt.

Der Wirkstoff Amitraz wirkt als Insektizid (gegen Insekten) und Akarizid (gegen Spinnentiere) und ist in Deutschland seit einigen Jahren, in der EU seit Anfang 2008 nicht mehr zugelassen. "Der aktuelle Fall mit seinen extremen Höchstmengenüberschreitungen kann nicht ohne Konsequenzen bleiben, wir brauchen EU-weite Einfuhrbeschränkungen für Birnen aus der Türkei. Wir haben die Bundesregierung gebeten sich dafür einzusetzen. Dort wo eine Gefährdung für die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, und dies ist hier der Fall, müssen wir handeln", betonte Minister HAUK.

Nach den Berechnungen der Lebensmittelchemiker im CVUA Stuttgart ist die sogenannte akute Referenzdosis (ARfD) teilweise so erheblich überschritten, dass zumindest bei Kleinkindern eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei hohem Konsum nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Es kann nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung in Einzelfällen zu Schläfrigkeit, Desorientiertheit, Sprachstörungen und Erniedrigung von Pulsfrequenz und Blutdruck kommen.

Durch schnelle Untersuchungen auf Rückstände an Amitraz beim CVUA Stuttgart konnten die Lebensmittelüberwachungsbehörden belastete Ware teilweise noch aus dem Verkehr nehmen und verhindern, dass weiter betroffene Ware zum Verbraucher gelangt. Von den Behörden werden Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Befunde werden auch an das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) gemeldet. Quelle: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Pressemeldung 243/2009 vom 19.10.09 (20.10.09)



Warnung vor dem Verzehr türkischer Birnen

Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat das in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel Amitraz in Birnen aus der Türkei in gefährlichen Konzentrationen entdeckt. Im Rahmen einer gezielten Aktion wurden nach Auffälligkeiten im Vorjahr …

Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat das in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel Amitraz in Birnen aus der Türkei in gefährlichen Konzentrationen entdeckt. Im Rahmen einer gezielten Aktion wurden nach Auffälligkeiten im Vorjahr erneut Birnen auf den Wirkstoff Amitraz untersucht, dabei waren alle Proben aus der Türkei mit Rückständen ganz erheblich über dem Grenzwert belastet.

“Die Birnen wurden, soweit noch vorhanden, von den Lebensmittelüberwachungsbehörden unverzüglich aus dem Handel genommen und vernichtet. Angesichts der Befunde muss derzeit vor dem Verzehr von Birnen mit Herkunft Türkei gewarnt werden”, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter HAUK MdL, am Montag (19. Oktober) in Stuttgart.

Bisher wurden im Jahr 2009 insgesamt 45 Proben Birnen aus verschiedenen Herkunftsländern (Südamerika zwölf, Deutschland zehn, Südafrika sechs, Türkei acht, Italien vier, Spanien eine, Niederlande eine, Sonstige drei) auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. In allen acht Birnenproben aus der Türkei konnten Amitraz-Rückstände festgestellt werden. Hierbei lagen die nachgewiesenen Rückstandsgehalte (0,2 bis 15,7 mg/kg) ungewöhnlich weit über der für Amitraz festgelegten Höchstmenge (0,01 mg/kg) und auch der festgelegte Wert für die ’Akute Referenzdosis (ARfD)’ wurde in allen Proben deutlich überschritten. In den übrigen Proben konnten keine Höchstmengenüberschreitungen und auch keine Amitraz-Rückstände festgestellt werden.

Positiv zu vermerken ist, dass bei allen Proben aus Deutschland und auch aus den übrigen Anbauländern keine Höchstmengenüberschreitungen und auch keinerlei Amitraz-Rückstände festgestellt wurden. Die Überprüfungen werden fortgesetzt.

Der Wirkstoff Amitraz wirkt als Insektizid (gegen Insekten) und Akarizid (gegen Spinnentiere) und ist in Deutschland seit einigen Jahren, in der EU seit Anfang 2008 nicht mehr zugelassen. “Der aktuelle Fall mit seinen extremen Höchstmengenüberschreitungen kann nicht ohne Konsequenzen bleiben, wir brauchen EU-weite Einfuhrbeschränkungen für Birnen aus der Türkei. Wir haben die Bundesregierung gebeten sich dafür einzusetzen. Dort wo eine Gefährdung für die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, und dies ist hier der Fall, müssen wir handeln”, betonte Minister HAUK.

Nach den Berechnungen der Lebensmittelchemiker im CVUA Stuttgart ist die sogenannte akute Referenzdosis (ARfD) teilweise so erheblich überschritten, dass zumindest bei Kleinkindern eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei hohem Konsum nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Es kann nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung in Einzelfällen zu Schläfrigkeit, Desorientiertheit, Sprachstörungen und Erniedrigung von Pulsfrequenz und Blutdruck kommen.

Durch schnelle Untersuchungen auf Rückstände an Amitraz beim CVUA Stuttgart konnten die Lebensmittelüberwachungsbehörden belastete Ware teilweise noch aus dem Verkehr nehmen und verhindern, dass weiter betroffene Ware zum Verbraucher gelangt. Von den Behörden werden Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Befunde werden auch an das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) gemeldet. Quelle: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Pressemeldung 243/2009 vom 19.10.09 (20.10.09)

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Veröffentlicht: 20.10.2009

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