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  • Was bedeutet „unbehandelt” bei Zitrusfrüchten


Winterliche und weihnachtliche Gerichte, Drinks und Gebäcke enthalten häufig die abgeriebene Schale einer unbehandelten Zitrone oder Orange. Aber was bedeutet eigentliche „unbehandelt“? Laut Institut Fresenius müsste die Deklaration genauer lauten „nach der Ernte unbehandelt“.

Denn bei diesen Früchten entfalle lediglich die abschließende Behandlung der Schale zum Schutz gegen schnellen Verderb und Feuchtigkeitsverlust. Beim konventionellen Anbau werden während des Wachstums auch die später als „unbehandelt“ deklarierten Früchte gespritzt. Nach der Ernte erfolgt dann bei den normal behandelten Früchten eine zusätzliche äußere Konservierung, die neben der Verlängerung der Haltbarkeit letztlich dem Schutz der Verbraucher dient. Denn Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (Hauptverursacher für frühzeitigen Verderb) stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Eine entsprechende Kennzeichnung wie „mit Konservierungsstoff ...“ oder „konserviert mit ...“ ist laut Institut Fresenius bei verpackt wie auch bei lose verkauften Zitrusfrüchten aus konventionellem Anbau Pflicht. Der Hinweis „Schale nicht zum Verzehr geeignet“ bei normal behandelten Früchten bezieht sich auf die auf und in den Schalen enthaltenen Konservierungsstoff- und Wachsreste. Die Mengen liegen bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften unterhalb der strengen Grenzwerte. „Unbehandelte“ Zitrusfrüchte dürfen keinerlei Konservierungsstoffe enthalten, die nach der Ernte auf die Schale kommen, also kein Wachs. Kontrolliert angebaute Früchte werden ohne Spritzmittel und ohne Konservierungsstoffe erzeugt. 06.11.03



Winterliche und weihnachtliche Gerichte, Drinks und Gebäcke enthalten häufig die abgeriebene Schale einer unbehandelten Zitrone oder Orange. Aber was bedeutet eigentliche „unbehandelt“? Laut Institut Fresenius müsste die Deklaration genauer lauten „nach der Ernte unbehandelt“.

Denn bei diesen Früchten entfalle lediglich die abschließende Behandlung der Schale zum Schutz gegen schnellen Verderb und Feuchtigkeitsverlust. Beim konventionellen Anbau werden während des Wachstums auch die später als „unbehandelt“ deklarierten Früchte gespritzt. Nach der Ernte erfolgt dann bei den normal behandelten Früchten eine zusätzliche äußere Konservierung, die neben der Verlängerung der Haltbarkeit letztlich dem Schutz der Verbraucher dient. Denn Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (Hauptverursacher für frühzeitigen Verderb) stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Eine entsprechende Kennzeichnung wie „mit Konservierungsstoff ...“ oder „konserviert mit ...“ ist laut Institut Fresenius bei verpackt wie auch bei lose verkauften Zitrusfrüchten aus konventionellem Anbau Pflicht. Der Hinweis „Schale nicht zum Verzehr geeignet“ bei normal behandelten Früchten bezieht sich auf die auf und in den Schalen enthaltenen Konservierungsstoff- und Wachsreste. Die Mengen liegen bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften unterhalb der strengen Grenzwerte. „Unbehandelte“ Zitrusfrüchte dürfen keinerlei Konservierungsstoffe enthalten, die nach der Ernte auf die Schale kommen, also kein Wachs. Kontrolliert angebaute Früchte werden ohne Spritzmittel und ohne Konservierungsstoffe erzeugt. 06.11.03

Was bedeutet „unbehandelt” bei Zitrusfrüchten

Winterliche und weihnachtliche Gerichte, Drinks und Gebäcke enthalten häufig die abgeriebene Schale einer unbehandelten Zitrone oder Orange. Aber was bedeutet eigentliche „unbehandelt“? Laut Institut Fresenius müsste die Deklaration genauer lauten …

Winterliche und weihnachtliche Gerichte, Drinks und Gebäcke enthalten häufig die abgeriebene Schale einer unbehandelten Zitrone oder Orange. Aber was bedeutet eigentliche „unbehandelt“? Laut Institut Fresenius müsste die Deklaration genauer lauten „nach der Ernte unbehandelt“.

Denn bei diesen Früchten entfalle lediglich die abschließende Behandlung der Schale zum Schutz gegen schnellen Verderb und Feuchtigkeitsverlust. Beim konventionellen Anbau werden während des Wachstums auch die später als „unbehandelt“ deklarierten Früchte gespritzt. Nach der Ernte erfolgt dann bei den normal behandelten Früchten eine zusätzliche äußere Konservierung, die neben der Verlängerung der Haltbarkeit letztlich dem Schutz der Verbraucher dient. Denn Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (Hauptverursacher für frühzeitigen Verderb) stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Eine entsprechende Kennzeichnung wie „mit Konservierungsstoff …“ oder „konserviert mit …“ ist laut Institut Fresenius bei verpackt wie auch bei lose verkauften Zitrusfrüchten aus konventionellem Anbau Pflicht. Der Hinweis „Schale nicht zum Verzehr geeignet“ bei normal behandelten Früchten bezieht sich auf die auf und in den Schalen enthaltenen Konservierungsstoff- und Wachsreste. Die Mengen liegen bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften unterhalb der strengen Grenzwerte. „Unbehandelte“ Zitrusfrüchte dürfen keinerlei Konservierungsstoffe enthalten, die nach der Ernte auf die Schale kommen, also kein Wachs. Kontrolliert angebaute Früchte werden ohne Spritzmittel und ohne Konservierungsstoffe erzeugt. 06.11.03

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Veröffentlicht: 06.11.2003

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