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  • Wie sicher ist Noni-Saft?


Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Noni-Saft überprüft. Vorausgegangen waren Berichte über einen eventuellen Zusammenhang zwischen dem Verzehr dieses Saftes und dem Auftreten einer akuten Hepatitis. Das jetzt vorgelegte Gutachten sieht jedoch keine schlüssigen Beweise für einen kausalen Zusammenhang.

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sei es unwahrscheinlich, so die EFSA, dass der Verzehr von Noni-Saft in den festgestellten Verzehrsmengen Nebenwirkungen auf die menschliche Leber ausüben könnte. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die EFSA weder potenzielle Gesundheitsvorteile von Noni-Saft untersucht oder bewertet hat, noch ob damit verbundene gesundheitsbezogene Angaben wissenschaftlich haltbar sind.

Noni-Saft wird aus der Frucht der Pflanze Morinda citrifolia L. hergestellt, die manchmal auch als „Indischer Maulbeerbaum“ bezeichnet wird. Er wurde 2003 in der Europäischen Union als neuartige Lebensmittelzutat in pasteurisierten Fruchtsaftgetränken gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel zugelassen, nachdem seine Sicherheit im Rahmen einer Risikobewertung vom früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU (Scientific Committee on Food - SCF) bewertet worden war. Das vollständige Gutachten ist im Internet verfügbar. (20.09.06)





Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Noni-Saft überprüft. Vorausgegangen waren Berichte über einen eventuellen Zusammenhang zwischen dem Verzehr dieses Saftes und dem Auftreten einer akuten Hepatitis. Das jetzt vorgelegte Gutachten sieht jedoch keine schlüssigen Beweise für einen kausalen Zusammenhang.

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sei es unwahrscheinlich, so die EFSA, dass der Verzehr von Noni-Saft in den festgestellten Verzehrsmengen Nebenwirkungen auf die menschliche Leber ausüben könnte. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die EFSA weder potenzielle Gesundheitsvorteile von Noni-Saft untersucht oder bewertet hat, noch ob damit verbundene gesundheitsbezogene Angaben wissenschaftlich haltbar sind.

Noni-Saft wird aus der Frucht der Pflanze Morinda citrifolia L. hergestellt, die manchmal auch als „Indischer Maulbeerbaum“ bezeichnet wird. Er wurde 2003 in der Europäischen Union als neuartige Lebensmittelzutat in pasteurisierten Fruchtsaftgetränken gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel zugelassen, nachdem seine Sicherheit im Rahmen einer Risikobewertung vom früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU (Scientific Committee on Food - SCF) bewertet worden war. Das vollständige Gutachten ist im Internet verfügbar. (20.09.06)



Wie sicher ist Noni-Saft?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Noni-Saft überprüft. Vorausgegangen waren Berichte über einen eventuellen Zusammenhang zwischen dem Verzehr dieses Saftes und dem Auftreten einer akuten Hepatitis. …

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Noni-Saft überprüft. Vorausgegangen waren Berichte über einen eventuellen Zusammenhang zwischen dem Verzehr dieses Saftes und dem Auftreten einer akuten Hepatitis. Das jetzt vorgelegte Gutachten sieht jedoch keine schlüssigen Beweise für einen kausalen Zusammenhang.

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sei es unwahrscheinlich, so die EFSA, dass der Verzehr von Noni-Saft in den festgestellten Verzehrsmengen Nebenwirkungen auf die menschliche Leber ausüben könnte. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die EFSA weder potenzielle Gesundheitsvorteile von Noni-Saft untersucht oder bewertet hat, noch ob damit verbundene gesundheitsbezogene Angaben wissenschaftlich haltbar sind.

Noni-Saft wird aus der Frucht der Pflanze Morinda citrifolia L. hergestellt, die manchmal auch als „Indischer Maulbeerbaum“ bezeichnet wird. Er wurde 2003 in der Europäischen Union als neuartige Lebensmittelzutat in pasteurisierten Fruchtsaftgetränken gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel zugelassen, nachdem seine Sicherheit im Rahmen einer Risikobewertung vom früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU (Scientific Committee on Food – SCF) bewertet worden war. Das vollständige Gutachten ist im Internet verfügbar. (20.09.06)

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Veröffentlicht: 20.09.2006

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