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  • www.lebensmittelklarheit.de ist online


Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de ist seit dem 20. Juli online. Damit schaffen die Verbraucherzentralen eine neue Informations- und Austauschplattform über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Das Bundesverbraucherministerium fördert das Portal im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit“. Träger des Projektes sind die Verbraucherzentrale Hessen und der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Ob Analogkäse, Klebeschinken oder die stillschweigende Einführung von ESL-Milch: Das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelbranche sei angekratzt. Die neue Plattform biete Verbrauchern die Möglichkeit, Produkte zu melden, durch die sie sich in die Irre geführt sehen. Gerd BILLEN vom vzbv: „Wir hoffen auf einen regen Austausch und konkrete Hinweise zur Optimierung bestehender Kennzeichnungsregeln.“

Bundesverbraucherministerin Ilse AIGNER betonte, die Bundesregierung habe sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln neu geregelt und deutlich verbessert wird. AIGNER: „Es wird aber immer wieder Grauzonen geben, die nur schwer gesetzlich zu regeln sind. Genau hier setzt das neue Internet-Portal an.“ Das Portal stehe für umfassende Verbraucherinformation und mehr Transparenz. Es werde auch für die Politik hilfreich sein, um zu erfahren, „wo die Verbraucher der Schuh drückt“.

Das Portal startet mit rund 20 Produktbeispielen, die von Verbrauchern gemeldet, vom Redaktionsteam fachlich eingeschätzt und von den verantwortlichen Unternehmen kommentiert wurden. Bei eindeutigen Rechtsverstößen – zum Beispiel bei einem fehlenden Mindesthaltbarkeitsdatum – leiten die Verbraucherzentralen den Fall weiter an die Lebensmittelüberwachung.

In einem Expertenforum und in regelmäßigen Chats haben Verbraucher die Möglichkeit, Fragen zur Kennzeichnung, Aufmachung, Qualitätserwartungen und Werbestrategien der Anbieter zu stellen. Begleitend zum Internetportal wird es zudem Marktuntersuchungen und Verbraucherbefragungen geben, um die Repräsentativität der im Internet gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen. Die Verantwortung und Steuerung obliegt dem vzbv und der federführenden Verbraucherzentrale Hessen. Im Rahmen des Beratungsgremiums der BMELV-Initiative wurden Vertreter des Einzelhandels, der Lebensmittelhersteller und der Werbewirtschaft von der Idee bis zur Umsetzung des Portals informiert. Quelle: vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband), Pressemeldung vom 20.07.2011 (21.07.11)





Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de ist seit dem 20. Juli online. Damit schaffen die Verbraucherzentralen eine neue Informations- und Austauschplattform über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Das Bundesverbraucherministerium fördert das Portal im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit“. Träger des Projektes sind die Verbraucherzentrale Hessen und der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Ob Analogkäse, Klebeschinken oder die stillschweigende Einführung von ESL-Milch: Das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelbranche sei angekratzt. Die neue Plattform biete Verbrauchern die Möglichkeit, Produkte zu melden, durch die sie sich in die Irre geführt sehen. Gerd BILLEN vom vzbv: „Wir hoffen auf einen regen Austausch und konkrete Hinweise zur Optimierung bestehender Kennzeichnungsregeln.“

Bundesverbraucherministerin Ilse AIGNER betonte, die Bundesregierung habe sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln neu geregelt und deutlich verbessert wird. AIGNER: „Es wird aber immer wieder Grauzonen geben, die nur schwer gesetzlich zu regeln sind. Genau hier setzt das neue Internet-Portal an.“ Das Portal stehe für umfassende Verbraucherinformation und mehr Transparenz. Es werde auch für die Politik hilfreich sein, um zu erfahren, „wo die Verbraucher der Schuh drückt“.

Das Portal startet mit rund 20 Produktbeispielen, die von Verbrauchern gemeldet, vom Redaktionsteam fachlich eingeschätzt und von den verantwortlichen Unternehmen kommentiert wurden. Bei eindeutigen Rechtsverstößen – zum Beispiel bei einem fehlenden Mindesthaltbarkeitsdatum – leiten die Verbraucherzentralen den Fall weiter an die Lebensmittelüberwachung.

In einem Expertenforum und in regelmäßigen Chats haben Verbraucher die Möglichkeit, Fragen zur Kennzeichnung, Aufmachung, Qualitätserwartungen und Werbestrategien der Anbieter zu stellen. Begleitend zum Internetportal wird es zudem Marktuntersuchungen und Verbraucherbefragungen geben, um die Repräsentativität der im Internet gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen. Die Verantwortung und Steuerung obliegt dem vzbv und der federführenden Verbraucherzentrale Hessen. Im Rahmen des Beratungsgremiums der BMELV-Initiative wurden Vertreter des Einzelhandels, der Lebensmittelhersteller und der Werbewirtschaft von der Idee bis zur Umsetzung des Portals informiert. Quelle: vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband), Pressemeldung vom 20.07.2011 (21.07.11)



www.lebensmittelklarheit.de ist online

Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de ist seit dem 20. Juli online. Damit schaffen die Verbraucherzentralen eine neue Informations- und Austauschplattform über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Das Bundesverbraucherministerium fördert das Portal …

Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de ist seit dem 20. Juli online. Damit schaffen die Verbraucherzentralen eine neue Informations- und Austauschplattform über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Das Bundesverbraucherministerium fördert das Portal im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit“. Träger des Projektes sind die Verbraucherzentrale Hessen und der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Ob Analogkäse, Klebeschinken oder die stillschweigende Einführung von ESL-Milch: Das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelbranche sei angekratzt. Die neue Plattform biete Verbrauchern die Möglichkeit, Produkte zu melden, durch die sie sich in die Irre geführt sehen. Gerd BILLEN vom vzbv: „Wir hoffen auf einen regen Austausch und konkrete Hinweise zur Optimierung bestehender Kennzeichnungsregeln.“

Bundesverbraucherministerin Ilse AIGNER betonte, die Bundesregierung habe sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln neu geregelt und deutlich verbessert wird. AIGNER: „Es wird aber immer wieder Grauzonen geben, die nur schwer gesetzlich zu regeln sind. Genau hier setzt das neue Internet-Portal an.“ Das Portal stehe für umfassende Verbraucherinformation und mehr Transparenz. Es werde auch für die Politik hilfreich sein, um zu erfahren, „wo die Verbraucher der Schuh drückt“.

Das Portal startet mit rund 20 Produktbeispielen, die von Verbrauchern gemeldet, vom Redaktionsteam fachlich eingeschätzt und von den verantwortlichen Unternehmen kommentiert wurden. Bei eindeutigen Rechtsverstößen – zum Beispiel bei einem fehlenden Mindesthaltbarkeitsdatum – leiten die Verbraucherzentralen den Fall weiter an die Lebensmittelüberwachung.

In einem Expertenforum und in regelmäßigen Chats haben Verbraucher die Möglichkeit, Fragen zur Kennzeichnung, Aufmachung, Qualitätserwartungen und Werbestrategien der Anbieter zu stellen. Begleitend zum Internetportal wird es zudem Marktuntersuchungen und Verbraucherbefragungen geben, um die Repräsentativität der im Internet gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen. Die Verantwortung und Steuerung obliegt dem vzbv und der federführenden Verbraucherzentrale Hessen. Im Rahmen des Beratungsgremiums der BMELV-Initiative wurden Vertreter des Einzelhandels, der Lebensmittelhersteller und der Werbewirtschaft von der Idee bis zur Umsetzung des Portals informiert. Quelle: vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband), Pressemeldung vom 20.07.2011 (21.07.11)

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Veröffentlicht: 21.07.2011

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