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  • Zutatenliste auf Süß- und Knabberwaren oft nicht lesbar


In winziger Schrift und farbarmen Kontrasten, eng gedruckt, zuweilen auch noch unter einer Verpackungsnaht oder -banderole verborgen – kurz: in kundenunfreundlicher Fülle werden die Produktinformationen auf vielen Süß- und Knabberwaren platziert. Selbst mit Brille können Verbraucher häufig die Hinweise nicht auf Anhieb finden, geschweige denn lesen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat 75 Nasch- und Knabberartikel in mittleren Verpackungsgrößen zwischen 70 und 400 Gramm beispielhaft untersucht. Mehrere Kritikpunkte stachen bei den Verpackungen von zwei Dritteln analysierter Produkte gleich doppelt und dreifach ins Auge: Eine unleserlich kleine Schrift war 41-mal festzustellen. Auf 63 Produkten erschwerte der geringe Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund die Lesbarkeit. Bei 38 Packungen verbargen sich die deutschen Informationen im Umfeld anderer Sprachen. Und in 18 Fällen waren die Hinweise unter dem Verschluss zusammengeknautscht oder unter einer Verpackungsnaht versteckt.

Markenartikel von Mars, Nestlé, Haribo oder Pringels patzten dabei ebenso wie No-Name-Produkte. Die Verbraucherzentrale wird die gesammelten Beispiele zur rechtlichen Überprüfung an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden geben. Quelle: Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen (17.06.09)





In winziger Schrift und farbarmen Kontrasten, eng gedruckt, zuweilen auch noch unter einer Verpackungsnaht oder -banderole verborgen – kurz: in kundenunfreundlicher Fülle werden die Produktinformationen auf vielen Süß- und Knabberwaren platziert. Selbst mit Brille können Verbraucher häufig die Hinweise nicht auf Anhieb finden, geschweige denn lesen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat 75 Nasch- und Knabberartikel in mittleren Verpackungsgrößen zwischen 70 und 400 Gramm beispielhaft untersucht. Mehrere Kritikpunkte stachen bei den Verpackungen von zwei Dritteln analysierter Produkte gleich doppelt und dreifach ins Auge: Eine unleserlich kleine Schrift war 41-mal festzustellen. Auf 63 Produkten erschwerte der geringe Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund die Lesbarkeit. Bei 38 Packungen verbargen sich die deutschen Informationen im Umfeld anderer Sprachen. Und in 18 Fällen waren die Hinweise unter dem Verschluss zusammengeknautscht oder unter einer Verpackungsnaht versteckt.

Markenartikel von Mars, Nestlé, Haribo oder Pringels patzten dabei ebenso wie No-Name-Produkte. Die Verbraucherzentrale wird die gesammelten Beispiele zur rechtlichen Überprüfung an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden geben. Quelle: Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen (17.06.09)



Zutatenliste auf Süß- und Knabberwaren oft nicht lesbar

In winziger Schrift und farbarmen Kontrasten, eng gedruckt, zuweilen auch noch unter einer Verpackungsnaht oder -banderole verborgen – kurz: in kundenunfreundlicher Fülle werden die Produktinformationen auf vielen Süß- und Knabberwaren …

In winziger Schrift und farbarmen Kontrasten, eng gedruckt, zuweilen auch noch unter einer Verpackungsnaht oder -banderole verborgen – kurz: in kundenunfreundlicher Fülle werden die Produktinformationen auf vielen Süß- und Knabberwaren platziert. Selbst mit Brille können Verbraucher häufig die Hinweise nicht auf Anhieb finden, geschweige denn lesen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat 75 Nasch- und Knabberartikel in mittleren Verpackungsgrößen zwischen 70 und 400 Gramm beispielhaft untersucht. Mehrere Kritikpunkte stachen bei den Verpackungen von zwei Dritteln analysierter Produkte gleich doppelt und dreifach ins Auge: Eine unleserlich kleine Schrift war 41-mal festzustellen. Auf 63 Produkten erschwerte der geringe Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund die Lesbarkeit. Bei 38 Packungen verbargen sich die deutschen Informationen im Umfeld anderer Sprachen. Und in 18 Fällen waren die Hinweise unter dem Verschluss zusammengeknautscht oder unter einer Verpackungsnaht versteckt.

Markenartikel von Mars, Nestlé, Haribo oder Pringels patzten dabei ebenso wie No-Name-Produkte. Die Verbraucherzentrale wird die gesammelten Beispiele zur rechtlichen Überprüfung an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden geben. Quelle: Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen (17.06.09)

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Veröffentlicht: 17.06.2009

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