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  • Zweite Stufe der Rindfleischetikettierung am 1. Januar EU-weit in Kraft getreten


Seit dem 1. Januar gelten in der gesamten EU verschärfte Vorschriften zur Etikettierung von Rindfleisch (EU-VO Nr. 1760/2000). Dies soll zu einem lückenlosen Herkunftsnachweis bei Rindern vom Stall bis zum Ladentisch beitragen und so für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Neben den bereits seit September 2000 vorgeschriebenen Angaben zu Schlachtung und Zerlegung muss auf dem Etikett künftig auch angegeben werden, wo das Tier geboren und gemästet wurde. In Deutschland sind diese Angaben für Rindfleisch deutscher Herkunft bereits seit dem 28. Dezember 2000 vorgeschrieben.

Durch die jetzt EU-weit einheitliche und umfassende Etikettierung können Verbraucher sofort erkennen, in welchem Land das Tier, von dem das Fleisch stammt, geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde. Zusätzlich kann durch eine Referenznummer die Herkunft des Fleisches bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden.

Folgende Informationen müssen auf dem Etikett oder (bei nicht abgepackter Ware) an der Ladentheke angegeben werden:

  • Eine Referenznummer, anhand derer sich das Fleisch bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgen lässt,
  • das Land, in dem das Tier geboren wurde,
  • das Land bzw. die Länder, wo das Tier gemästet wurde,
  • das Land, in dem das Tier geschlachtet wurde, sowie die Zulassungsnummer des Schlachthofes und
  • das Land bzw. die Länder, wo das Tier zerlegt wurde, sowie die Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes.
  • Stammt das Fleisch von Tieren, die in ein und demselben Land geboren, gemästet und geschlachtet wurde, kann die Angabe als "Herkunft" (Name des Landes) erfolgen.

    Bei Hackfleisch entfallen die Angaben zu Geburt und Mast und anstelle der Angabe "zerlegt in" ist der Mitgliedstaat anzugeben, in dem das Hackfleisch hergestellt wurde. Soweit von den Mitgliedstaaten zugelassen, können die Betriebe zusätzliche Angaben auf dem Etikett machen, z. B. über die Rindfleischkategorie (Jungbulle, Ochse etc.) oder Fütterungs- und Haltungsbedingungen. Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. 11.01.02





    Seit dem 1. Januar gelten in der gesamten EU verschärfte Vorschriften zur Etikettierung von Rindfleisch (EU-VO Nr. 1760/2000). Dies soll zu einem lückenlosen Herkunftsnachweis bei Rindern vom Stall bis zum Ladentisch beitragen und so für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Neben den bereits seit September 2000 vorgeschriebenen Angaben zu Schlachtung und Zerlegung muss auf dem Etikett künftig auch angegeben werden, wo das Tier geboren und gemästet wurde. In Deutschland sind diese Angaben für Rindfleisch deutscher Herkunft bereits seit dem 28. Dezember 2000 vorgeschrieben.

    Durch die jetzt EU-weit einheitliche und umfassende Etikettierung können Verbraucher sofort erkennen, in welchem Land das Tier, von dem das Fleisch stammt, geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde. Zusätzlich kann durch eine Referenznummer die Herkunft des Fleisches bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden.

    Folgende Informationen müssen auf dem Etikett oder (bei nicht abgepackter Ware) an der Ladentheke angegeben werden:

  • Eine Referenznummer, anhand derer sich das Fleisch bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgen lässt,
  • das Land, in dem das Tier geboren wurde,
  • das Land bzw. die Länder, wo das Tier gemästet wurde,
  • das Land, in dem das Tier geschlachtet wurde, sowie die Zulassungsnummer des Schlachthofes und
  • das Land bzw. die Länder, wo das Tier zerlegt wurde, sowie die Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes.
  • Stammt das Fleisch von Tieren, die in ein und demselben Land geboren, gemästet und geschlachtet wurde, kann die Angabe als "Herkunft" (Name des Landes) erfolgen.

    Bei Hackfleisch entfallen die Angaben zu Geburt und Mast und anstelle der Angabe "zerlegt in" ist der Mitgliedstaat anzugeben, in dem das Hackfleisch hergestellt wurde. Soweit von den Mitgliedstaaten zugelassen, können die Betriebe zusätzliche Angaben auf dem Etikett machen, z. B. über die Rindfleischkategorie (Jungbulle, Ochse etc.) oder Fütterungs- und Haltungsbedingungen. Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. 11.01.02



    Zweite Stufe der Rindfleischetikettierung am 1. Januar EU-weit in Kraft getreten

    Seit dem 1. Januar gelten in der gesamten EU verschärfte Vorschriften zur Etikettierung von Rindfleisch (EU-VO Nr. 1760/2000). Dies soll zu einem lückenlosen Herkunftsnachweis bei Rindern vom Stall bis zum …

    Seit dem 1. Januar gelten in der gesamten EU verschärfte Vorschriften zur Etikettierung von Rindfleisch (EU-VO Nr. 1760/2000). Dies soll zu einem lückenlosen Herkunftsnachweis bei Rindern vom Stall bis zum Ladentisch beitragen und so für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Neben den bereits seit September 2000 vorgeschriebenen Angaben zu Schlachtung und Zerlegung muss auf dem Etikett künftig auch angegeben werden, wo das Tier geboren und gemästet wurde. In Deutschland sind diese Angaben für Rindfleisch deutscher Herkunft bereits seit dem 28. Dezember 2000 vorgeschrieben.

    Durch die jetzt EU-weit einheitliche und umfassende Etikettierung können Verbraucher sofort erkennen, in welchem Land das Tier, von dem das Fleisch stammt, geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde. Zusätzlich kann durch eine Referenznummer die Herkunft des Fleisches bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden.

    Folgende Informationen müssen auf dem Etikett oder (bei nicht abgepackter Ware) an der Ladentheke angegeben werden:

  • Eine Referenznummer, anhand derer sich das Fleisch bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgen lässt,
  • das Land, in dem das Tier geboren wurde,
  • das Land bzw. die Länder, wo das Tier gemästet wurde,
  • das Land, in dem das Tier geschlachtet wurde, sowie die Zulassungsnummer des Schlachthofes und
  • das Land bzw. die Länder, wo das Tier zerlegt wurde, sowie die Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes.
  • Stammt das Fleisch von Tieren, die in ein und demselben Land geboren, gemästet und geschlachtet wurde, kann die Angabe als “Herkunft” (Name des Landes) erfolgen.

    Bei Hackfleisch entfallen die Angaben zu Geburt und Mast und anstelle der Angabe “zerlegt in” ist der Mitgliedstaat anzugeben, in dem das Hackfleisch hergestellt wurde. Soweit von den Mitgliedstaaten zugelassen, können die Betriebe zusätzliche Angaben auf dem Etikett machen, z. B. über die Rindfleischkategorie (Jungbulle, Ochse etc.) oder Fütterungs- und Haltungsbedingungen. Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. 11.01.02

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    Veröffentlicht: 11.01.2002

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