Ernährungstherapie: Vereinfachte Empfehlung dank aktualisierter „Ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung“
- 15.11.2023
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Medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie wird von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patient*innen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Da es sich um keine Pflichtleistung der Krankenkassen handelt, steht kein offizielles Dokument wie etwa das Verordnungsmuster 13 zur Verfügung. Um alle notwendigen Angaben zentral zu verorten, einigten sich 2020 die maßgeblichen Verbände der Ernährungstherapie (QUETHEB, VDD, VDOE, VFED) mit der DGE auf die sogenannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“, die den Ärzt*innen seither zur Verfügung steht. ...
Den vollständigen Artikel von VDD und VDOE finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 11/2023 auf den Seiten M698 bis M700.
Artikel Fakten
- Autor: VDD, VDOE
- Datum: 15.11.2023
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