Berufs- und Tätigkeitsfeldanalyse DiätassistentInnen 2020: Klatschen genügt nicht!

  • 04.01.2021
  • News
  • Redaktion

Berufsbezeichnung und Ausbildungsordnung sollten die Kompetenzen und den Berufsalltag der DiätassistentInnen widerspiegeln.

Das derzeit gültige Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DÄ) stammt aus 1994. Es bildet damit die Kompetenzen und den Berufsalltag der DÄ schon lange nicht mehr ab, wie die aktuelle Berufs- und Tätigkeitsfeldanalyse DiätassistentInnen 2020 zeigt. Unser Redaktionsleiter Udo Maid-Kohnert findet in seinem Editorial, auch hier gilt: Klatschen genügt nicht!

Das könnte Sie interessieren
Neue Ansätze für die Ernährungsberatung - körperorientiert, emotionsbewusst,... weiter
Pflanzliche Speisefette und -öle: Arganöl (Teil 8) weiter
Restore-Diät kann Darmmikrobiom und Gesundheit verbessern weiter
Ernähungsverhalten - Welchen Beitrag können „Boosts“ zur Entscheidungskompetenz leisten? weiter
Getreidereiche Ernährung – was sind Mythen, was sind Fakten weiter
Nudginginterventionen und Pharmakotherapie bei Adipositas weiter