Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz: Hygiene bei Abgabe von Lebensmitteln mit Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away
- 10.04.2020
- News
- Redaktion
Einheitliche Grundsätze für das Vorgehen der Gesundheitsämter sollten für bundesweit vergleichbares, notwendiges Schutzniveau sorgen und gleichzeitig in gebotener Weise die Machbarkeit und die Ausnahmesituation berücksichtigen. Das vorliegende Eckpunktepapier fasst hierfür die wesentlichen Informationen zum geltenden Hygieneregime und zu den bekannten Corona-Infektionswegen sowie die Kriterien für angemessene Maßnahmen zum Lebensmittel-, Arbeits- und Kundenschutz zusammen.
Voraussetzung: Verantwortung des Lebensmittelunternehmers und Gute Hygienepraxis
Als grundlegende Voraussetzungen gelten die hygienegerechte Ausstattung der Betriebsstätte, die Einhaltung der angemessenen, auf die Betriebsabläufe bezogenen Guten Hygienepraxis (GHP) ein-schließlich der Personalhygiene, planvolle und dokumentierte Reinigungs- und Schulungsmaßnahmen sowie betriebliche Eigenkontrollen und Gefahrenbeherrschung nach HACCP-Grundsätzen.
Ergänzend dazu gelten die einschlägigen DIN-Normen zur Lebensmittelhygiene, die als GHP-Leitlinien anerkannt sind und nach Stand der Technik spezifische Anforderungen in/an Lebensmittelunternehmen beschreiben. DIN-Normen gibt es u. a. betreffend Arbeitsbekleidung, Reinigung und Desinfektion, Hygieneschulung, Kühleinrichtungen, Selbstbedienungseinrichtungen und Backstationen.
Risikoanalyse und Schutzmaßnahmen
Personen dürfen in Lebensmittelunternehmen nur dann Tätigkeiten mit Lebensmittelkontakt ausüben, wenn sie vom Gesundheitsamt nachweislich über den erforderlichen Infektionsschutz und ihre Pflichten zur persönlichen Vorsorge belehrt wurden (§§ 42,43 IfSG).
Zusätzlich gelten unter anderem folgende Regeln:
- Strenge Beachtung der Nies- und Hustenetikette durch Nutzung von Papiertaschentüchern oder in die Armbeuge.
- Abstand zu KundInnen und KollegInnen von mindestens 1,5 Meter einhalten.
- Händereinigung so oft als möglich, ohne jedoch den Arbeitsfluss und Kundenvorgänge zu unter-brechen.
- Intensive Händereinigung ist generell einer Handschuh-Nutzung vorzuziehen.
- Für den Kassiervorgang, für Tätigkeiten wie Bestückung von Regalen mit verpackten Lebensmitteln, Umgang mit Packstoffen und mit Leergut, ist Handschuh-Nutzung grundsätzlich nicht erforderlich.
Das Eckpunktepapier klärt auch Besonderheiten an Bedientheken, in Selbstbedienungseinrichtungen, im Arbeitsumfeld Kasse und Zugänge sowie für Take-away/Speisen zur Abholung.
Beispiel Kundenkommunikation
Um die Kommunikation mit den Kunden angenehm und verantwortungsbewusst zu gestalten, ist ein angemessener Schutz der KundInnen und MitarbeiterInnen wichtig. Der Lebensmittelverband Deutschland hat dazu ein Beispiel „Kundenkommunikation“ veröffentlicht. Dieser beinhaltet unter anderem:
Abstand Halten
- Halten Sie immer mindestens 1,5 m Abstand voneinander
- Nutzen Sie gerne einen Einkaufswagen
- Beachten Sie die Markierungen
- Warten Sie vor dem Geschäft, wenn der Abstand nicht gewährleistet werden kann
- Den Anweisungen des Personals folgen
- Den Einkauf zügig erledigen
Selbstbedienung mit Sorgfalt und Abstand
- Unbedingt den Abstand einhalten
- Verwenden Sie die angebotenen Zangen
- Legen Sie keine bereits entnommenen Lebensmittel zurück
Schutz beim Bezahlen
- Wenn möglich, bargeldlos bezahlen
- Halten Sie den Mindestabstand ein auch vom Kassenpersonal
Schutz auch zuhause
- Gehen sie nach Möglichkeit allein einkaufen
- Bei Husten und Schnupfen verzichten Sie auf den Einkauf
- Vor und nach dem Einkaufen sorgfältig die Hände waschen
- Die bekannten Haushaltshygiene-Regeln einhalten
Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen finden Sie hier.
Quelle:
Lebensmittelverband Deutschland e.V. Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz