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Online News: Lebensmittelkennzeichnung: Pflichtangaben in Lebensmittel-Onlineshops lückenhaft

  • 06.11.2023
  • News
  • Redaktion

Der Onlinehandel mit Lebensmitteln wächst schnell. Darunter sind auch Anbieter*innen, die zum Teil mit Discounter-Preisen und hohen Ersparnissen werben. Die Verbraucherzentrale NRW hat sieben deutsche Lebensmittel-Onlineshops, die mit günstigen Verkaufspreisen werben daraufhin geprüft, ob Informationspflichten eingehalten werden und was es beim Einkauf zu beachten gibt.

Bei den online angebotenen Lebensmitteln handelt es sich mitunter auch um Überproduktionen, Saisonartikel, fehlerhafte Verpackungen oder Lebensmittel mit nahendem oder überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Von Mai bis Juli 2023 prüften die Verbraucherschützer in jedem der sieben Onlinemärkte den gleichen Warenkorb mit Lebensmitteln wie Müsli, Nudeln, Tee, Kaffee, Keksen, Marmelade, Reis, einer Fleisch- oder Wurstware, einer Gemüsekonserve und einem Energydrink. Beim Energydrink ist aufgrund des erhöhten Koffeingehalts der Warnhinweis vorgeschrieben, dass er für Kinder, schwangere und stillende Frauen nicht empfohlen ist.

Lebensmittelkennzeichnung
Mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) müssen Online-Anbieter*innen von Lebensmitteln nahezu alle Pflichtinformationen, wie bspw. Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Nährwerte und Füllmenge des Lebensmittels, bereitstellen, die man auch beim Einkauf im Supermarkt findet. Bei zwei Anbieter*innen fehlten wichtige Informationen zu den Zutaten und möglich enthaltenen Allergenen. Auch bei den Energydrinks gab es in fast allen Online-Shops Verstöße: Der Warnhinweis gefolgt von dem Gehalt an Koffein pro 100 ml fehlte bei der Mehrheit der angebotenen Energydrinks. Weitere Kennzeichnungslücken fielen bei der Verkehrsbezeichnung der Lebensmittel auf, welche die wichtigsten Eigenschaften sowie die Art des Produkts sachlich darstellt. Positiv aufgefallen ist, dass ein überschrittenes MHD meist gut sichtbar angegeben wurde, obwohl dieses in Onlineshops nicht angegeben werden muss. „Für einen nachhaltigen Einkauf sind außerdem korrekte Herkunftsangaben und Informationen über ökologisch hergestellte Lebensmittel hilfreich“, sagt Nora Dittrich, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Leider habe in drei Onlineshops bei den Bio-Produkten die Angabe der Öko-Kontrollstellennummer gefehlt oder sie sei schlecht erkennbar gewesen.

Fehlerhafte Angaben bei Grundpreisen und unzulässige Hinweise
Bei drei von sieben Shops haben die Online-Verkäufer*innen fehlerhafte Angaben zu den Grundpreisangaben gemacht. Diese sind jedoch für einen direkten Preisvergleich wichtig. Außerdem war bei sechs Shops durch eine unzureichende Füllmengenangabe nicht klar, ob sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht bezieht. Unzulässige Hinweise fanden sich ebenfalls auf den Online-Seiten. Teilweise haben sich die Lebensmittelanbieter*innen auf Hinweise berufen, nach denen lediglich die Angaben auf der Verpackung und nicht die Kennzeichnungen auf der Internetseite maßgeblich seien. Dieser unwirksame Hinweis nehme den Angaben im Internet jede Verbindlichkeit und führt dazu, dass Verbraucher*innen sich letztlich nie sicher sein können, ob die im Internet zur Verfügung gestellten Informationen zu Allergenen und Zutaten tatsächlich auf die bestellten Produkte zutreffen, so Dittrich.

Hohe Mindestbestellwerte und ungeplantes Einkaufen
In drei Shops wurden die Höhe der Versandkosten erst beim Blick in den Warenkorb sichtbar. Zusätzliche Preisaufschläge können sich für einen Schnellversand und kühlpflichtige Artikel ergeben. „Für eine versandkostenfreie Lieferung müssen teilweise hohe Bestellwerte zwischen 39,90 und 50 € erreicht werden“, so Dittrich. Verbraucher*innen sollten sich von Mindestbestellmengen aber nicht zu üppigeren Einkäufen verleiten lassen. Jedoch warben fast alle Shops mit Tagesangeboten, Gratis-Geschenken, zusätzlichen Rabatten ab Warenwerten von 50 € oder Werbeoffensiven wie „Vorrat für Krisenzeiten“. Dies kann Verbraucher*innen zu ungeplanten Einkäufen verleiten und in der Konsequenz mehr Lebensmittelabfälle verursachen.

Mehr Kontrollen notwendig
Obgleich manche Lebensmittel-Onlineshops durch den Verkauf überschüssiger Ware einen wichtigen und sinnvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, sind verlässliche Produktangaben wichtig. „Deshalb müssen auch diese Anbieter*innen die Informationspflichten einhalten“, unterstreicht Dittrich. Die Ergebnisse der Stichprobe zeigen, dass der schnell wachsende Onlinehandel dringend mehr Kontrollen, Personal und Befugnisse für die amtliche Lebensmittelüberwachung braucht, schlussfolgert die Verbraucherzentrale.

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