Bessere Etikettierung von Würsten und Fleischkonserven
- 06.12.2001
- News
- Redaktion
Fleisch ist Muskelfleisch, so sieht es der Verbraucher. Aber nach der bisherigen EU-Definition gelten auch Fett und Schlachtnebenprodukte als "Fleisch". Hier soll eine jetzt von der EU-Kommission erlassene Richtlinie Klarheit schaffen. In dieser wird die Definition des Begriffs "Fleisch" für die Etikettierung von abgepackten Fleischerzeugnissen, wie Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichten und Fleischkonserven, EU-weit festgelegt. Als wesentliche Änderung beschränkt die neue Richtlinie die Definition von Fleisch auf die Skelettmuskulatur. Schlachtnebenprodukte, z. B. Herz, Darm, Leber und Fett, müssen jetzt als solche etikettiert werden.
Es ist jedoch zulässig, dass ein Teil des Fetts – wenn es mit Muskelfleisch verbunden ist – innerhalb bestimmter Höchstgrenzen (Tab. 1) als Fleisch definiert wird.
Zur Verbesserung der Verbraucherinformation über abgepackte Fleischerzeugnisse enthält die Richtlinie weiterer Bestimmungen. So sieht sie z. B. die systematische Angabe der Tierart, von der das Fleisch stammt (Rindfleisch, Schweinefleisch etc.), vor. Diese Information ist nach Meinung der EU-Kommission für den Verbraucher sehr wichtig. Der Verbraucher kann dadurch Preisunterschiede zwischen den einzelnen Produkten besser verstehen und sich gemäß seinen Ernährungspräferenzen entscheiden.
Die Richtlinie muss bis spätestens zum 1. Januar 2003 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Alle nach diesem Zeitpunkt hergestellten Erzeugnisse müssen nach den neuen Bestimmungen etikettiert werden.
Tab. 1: Höchstwerte der Fett- und Bindegewebeanteile für Zutaten, die mit dem Begriff "...fleisch" bezeichnet werden
Spezies
Fett
(%)
Bindegewebe
(%)
Säugetiere (ausgenommen Kaninchen und Schweine) und Mischungen von Spezies, bei denen Säugetiere überwiegen
25
25
Schweine
30
25
Vögel und Kaninchen
15
10
Quelle: europa.eu.int/comm/dgs/health_consumer/library/press/press211_de.pdf