Interview im aktuellen Heft: Neue EU-Verordnung löst „Diätverordnung“ ab
- 07.07.2016
- News
- Redaktion
Nennenswerte Verbesserungen bestehen in erster Linie darin, dass die Vorgaben für die Zusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie von bilanzierten Diäten an den aktuellen Stand des Wissens angeglichen werden.
Neben diesen Aktualisierungen wird das bisher sehr komplexe Rechtsverhältnis klargestellt, das zwischen den speziell für diese Produkte festgelegten Kennzeichnungsvorschriften und den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) besteht. Für die Herstellungspraxis bedeutet dies Umstellungen der Rezepturen und der Verpackungen.
Folgen bislang nicht absehbar
Auf der anderen Seite hat der europäische Gesetzgeber bisher keinerlei Vorschläge vorgelegt, wie zukünftig regulatorisch mit Milchgetränken für Kleinkinder und mit Sportlernahrungen umgegangen werden soll. Für Produktkategorien außerhalb des Anwendungsbereichs der Vorschriften für spezielle Verbrauchergruppen wären die Mitgliedsstaaten frei, nationale Regelungen zu treffen, soweit es die stoffliche Zulässigkeit von Zutaten und die spezifische Kennzeichnung betrifft.
Weitere Informationen:
Sie sind Abonnent und möchten den genannten Beitrag lesen? Dann loggen Sie sich unter www.ernaehrungs-umschau.de ein und lesen Sie den vollständigen Artikel online.
In der aktuellen Printausgabe der ERNÄHRUNGS UMSCHAU (6/2016) finden Sie den Text ab Seite M347.
Sie sind kein Abonnent, möchten den Text aber dennoch erhalten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer unverbindlichen Anfrage an kontakt@ernaehrungs-umschau.de. Wir informieren Sie gerne über den jeweiligen Preis pro Einzelartikel.