Eu-Flaggen vor Parlament
Von der EU wurden bisher keine Vorschläge vorgelegt, wie zukünftig regulatorisch mit Milchgetränken für Kleinkinder und mit Sportlernahrungen umgegangen werden soll. © sinonimas / iStock / Thinkstock

Interview im aktuellen Heft: Neue EU-Verordnung löst „Diätverordnung“ ab

  • 07.07.2016
  • News
  • Redaktion

Ab dem 20. Juli 2016 wird die neue EU-Verordnung über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung gelten. Diese Vorschriften für spezielle Verbrauchergruppen lösen das bisherige Konzept der Lebensmittel für eine besondere Ernährung (diätetische Lebensmittel) im europäischen Recht ab. Im Gespräch mit Norbert Pahne, Geschäftsführer des Diätverbands e. V. werden für die Herstellungspraxis relevante Änderungen, aber auch Probleme deutlich.

Portätbild von Norbert Pahne, Geschäftsführer des Diätverbands e. V. in Bonn.
Norbert Pahne, Geschäftsführer des Diätverbands e. V. in Bonn. © privat

Nennenswerte Verbesserungen bestehen in erster Linie darin, dass die Vorgaben für die Zusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie von bilanzierten Diäten an den aktuellen Stand des Wissens angeglichen werden.

Neben diesen Aktualisierungen wird das bisher sehr komplexe Rechtsverhältnis klargestellt, das zwischen den speziell für diese Produkte festgelegten Kennzeichnungsvorschriften und den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) besteht. Für die Herstellungspraxis bedeutet dies Umstellungen der Rezepturen und der Verpackungen.

Folgen bislang nicht absehbar

Auf der anderen Seite hat der europäische Gesetzgeber bisher keinerlei Vorschläge vorgelegt, wie zukünftig regulatorisch mit Milchgetränken für Kleinkinder und mit Sportlernahrungen umgegangen werden soll. Für Produktkategorien außerhalb des Anwendungsbereichs der Vorschriften für spezielle Verbrauchergruppen wären die Mitgliedsstaaten frei, nationale Regelungen zu treffen, soweit es die stoffliche Zulässigkeit von Zutaten und die spezifische Kennzeichnung betrifft.



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