Aktuell im Heft: „Ist doch sowieso alles künstlich?“ Wie verstehen VerbraucherInnen die gesetzliche Aromakennzeichnung?
- 07.08.2019
- News
- Redaktion
Geregelt wird die Verwendung und Kennzeichnung von Aromastoffen in Lebensmitteln durch die aktuelle EU-Aromenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008). Dabei wurde bisher nicht weiter verfolgt, ob die KonsumentInnen die vorgeschriebenen Bezeichnungen wie „natürliches Aroma“ und „Himbeeraroma“ auch im gemeinten Sinn verstehen.
In ihrer Studie konnte das Wissenschaftlerteam aus Göttingen zeigen, dass ein erheblicher Anteil der VerbraucherInnen die Bezeichnungen nicht gemäß ihrer Definition deutet. Zusammenhänge zum verwendeten Ausgangsstoff werden dabei z. T. gar nicht oder falsch hergestellt. Was die gesetzliche Aromenkennzeichnung vorschreibt und wie sie von KonsumentInnen verstanden wird, lesen Sie im Original-Artikel im aktuellen Heft 07/2019.
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