Mit Pflanzensterinen angereicherte Lebensmittel: Nur für Menschen mit erhöhtem Cholesterinspiegel geeignet
- 12.04.2021
- News
- Redaktion
Phytosterine sind fettähnliche Substanzen, die in kleinen Mengen natürlicherweise in fetthaltigen, pflanzlichen Nahrungsmitteln vorkommen, wie in Nüssen, Speiseölen, Cerealien und Samen.
Ein regelmäßiger Verzehr von zwei Gramm Pflanzensterinen am Tag kann bei Personen mit erhöhtem Cholesterinspiegel das LDL-Cholesterin (das „schlechte“ Cholesterin) nachweislich um rund zehn Prozent senken. Diese Menge steckt bspw. in 25 bis 30 Gramm Margarine, die mit Pflanzensterinen angereichert ist.
Solche Produkte sind aber nicht für gesunde Menschen gedacht. Deshalb muss auf der Verpackung immer der Hinweis stehen, dass das Erzeugnis ausschließlich für Menschen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut senken möchten. Bevor diese Personen solche Lebensmittel kaufen, sollten sie vorab ärztlichen Rat einholen. Und dann ist weiter Vorsicht geboten: Zum einen sollte man nicht mehr als insgesamt drei Gramm Phytosterine am Tag verzehren, um mögliche unerwünschte gesundheitliche Wirkungen zu vermeiden. Diese Menge ist schnell überschritten, wenn man weitere angereicherte Erzeugnisse wie spezielle Jogurtdrinks verzehrt oder entsprechende Nahrungsergänzungsmittel zu sich nimmt. Zum anderen sollte man dafür sorgen, dass die Produkte nicht von anderen Familien- oder Haushaltsmitgliedern gegessen werden.
Pflanzensterine können zudem die Aufnahme von fettlöslichen Vitaminen und ß-Carotin aus der Nahrung hemmen, was gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Für Schwangere, Stillende und Kinder unter fünf Jahren sind Produkte mit Pflanzensterinen deshalb nicht geeignet. Auch dieser Hinweis muss auf der Verpackung stehen.
Mit Pflanzensterinen angereicherte Lebensmittel können einem erhöhten Cholesterinspiegel im Blut auch nicht vorbeugen. Dafür empfiehlt sich eine ausgewogene, abwechslungsreiche und ballaststoffreiche Ernährung sowie ein gesunder Lebensstil.
Quellen:
Bundeszentrum für Ernährung, Pressemeldung vom 7.4.2021
Bundesinstitut für Risikobewertung, Pressemeldung vom 25.06.2007