© sasirin pamai/iStock/Getty Images Plus

Online News: Nahrungsergänzungsmittel - Keine Zulassung notwendig

  • 12.03.2025
  • News
  • Redaktion

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel, die den Vorschriften des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts unterliegen. NEM können u. a. Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe enthalten, die oftmals als Tabletten, Pillen oder Flüssigampullen angeboten werden. NEM dürfen weder arzneilich wirksam sein noch den Eindruck eines Arzneimittels erwecken. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von NEM sind Lebensmittelunternehmer selbst verantwortlich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist auf die bestehenden Regelungen zum Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln hin: Wer NEM verkaufen möchte, muss das vorher beim BVL anzeigen. Anschließend wird die Anzeige an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weitergeleitet, wo sie kontrolliert und ggf. beanstandet werden.

Wichtig: Das BVL nimmt keine Bewertung, Prüfung oder Zulassung der angezeigten Nahrungsergänzungsmittel vor!


Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 30.01.2025

Das könnte Sie interessieren
Unser cleveres Esszimmer – Initiative zur Optimierung der Verpflegungssituation in... weiter
Beurteilung von Lebensmitteleinkäufen – Vergleich von DGE-Ernährungskreis und FSA-NPS DI weiter
Fragwürdige Definition von Wohlstand weiter
Ernährungsarmut und die Rolle der Tafeln weiter
Update Lebensmittelallergie – Freischaltung der zertifizierten Fortbildung weiter
Ernährungstherapie in der Dialysephase bei chronischer Nierenkrankheit weiter