Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel, die den Vorschriften des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts unterliegen. NEM können u. a. Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe enthalten, die oftmals als Tabletten, Pillen oder Flüssigampullen angeboten werden. NEM dürfen weder arzneilich wirksam sein noch den Eindruck eines Arzneimittels erwecken. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von NEM sind Lebensmittelunternehmer selbst verantwortlich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist auf die bestehenden Regelungen zum Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln hin: Wer NEM verkaufen möchte, muss das vorher beim BVL anzeigen. Anschließend wird die Anzeige an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weitergeleitet, wo sie kontrolliert und ggf. beanstandet werden.