Rechtens oder unzulässig? Die Health Claims-Verordung regelt die Werbung mit Gesundheit © Goran13/iStock/Getty Images Plus

Aktuell in Heft 6: Was ist erlaubt, was verboten? – die „Health Claims-Verordnung“ zur Werbung mit Gesundheit

  • 19.06.2020
  • News
  • Redaktion

„Aktiviert Abwehrkräfte“, oder „mit hohem Gehalt an Omega-3-Fettsäuren“ sind Aufschriften, die auf Lebensmittelverpackungen zu lesen sind. Doch was ist an gesundheitsbezogenen Aussagen eigentlich dran, was ist bloßes Marketing, was fachlich richtig und wer entscheidet darüber?

Dies erläutern Ina Volkhardt und Christa Bergmann von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Beitrag zur zertifizierten Fortbildung im Juniheft. Sie führen anschaulich anhand vieler Fallbeispiele und tabellarischer Übersichten durch „Inhalte und Konsequenzen der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln“, der sog. Health Claims-Verordnung.

Dabei klären sie u. a., warum die Begriffe „probiotisch“ und „cholesterinarm“ nicht mehr auf Produkten zu finden sind (Health Claims wurden abgelehnt) und dass bei einem ausgewiesenen „reduzierten Zuckeranteil“ mindestens 30 % Zucker weniger im Produkt sein müssen als in vergleichbaren Produkten, bei einem „reduzierten Salzanteil“ hingegen nur 10 % weniger. Erläutert werden auch die Eigenheiten und rechtlichen Regelungen bezüglich „gesundheitsbezogener“ vs. „nährwertbezogener“ Angaben sowie traditioneller und Markennamen und die Situation bei den Nahrungsergänzungsmitteln, welche gerade im Internet immer wieder mit unzulässigen Angaben beworben werden.

Ob in der Beratung, in Institutionen oder Unternehmen der Lebensmittelbranche: An der Health Claims-Verordnung kommt kaum vorbei, wer sich mit der Herstellung, dem Vertrieb oder dem Einkauf von Lebensmitteln zum Zweck der Gesunderhaltung beschäftigt. Der Artikel fasst alles, was man wissen muss über erlaubte oder verbotene Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen, in gut lesbarer Form zusammen.

Weitere Informationen: Sie sind AbonnentIn und möchten den Beitrag lesen? Dann loggen Sie sich unter www.ernaehrungs-umschau.de ein und lesen Sie den vollständigen Artikel online in Heft 06/2020.
Sie sind kein/e AbonnentIn, möchten den Text aber dennoch erhalten? Dann beziehen Sie das Einzelheft für 12,50 € oder das Einzelhelft-pdf für 10 € in unserem Shop. Anfragen für die Zusendung einzelner Artikel (10 €) nehmen wir unter kontakt@ernaehrungs-umschau.de entgegen.

Das könnte Sie interessieren
Pflanzliche Speisefette und -öle: Olivenöl weiter
Neubewertung der DGE-Position zu veganer Ernährung weiter
Zwischen Kinderschutz und Marktfreiheit weiter
Wildpflanzen sammeln: Wer sammelt wo und warum und besteht Vergiftungsgefahr? weiter
Dauerhafter Stress verschlechtert chronische Darmkrankheiten weiter
Medienleitfaden Adipositas: Empfehlungen zum Umgang mit Adipositas und Menschen mit... weiter