BgVV fordert Senkung der Acrylamidgehalte in Lebensmitteln

  • 19.08.2002
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  • Redaktion

Wissenschaftlich fundierte Höchstmengen für Acrylamid in Lebensmitteln können nach Ansicht des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgesetzt werden. Das Institut empfiehlt aber die Einführung eines "Aktionswertes" von 1000 µg Acrylamid pro kg Lebensmittel. Er soll Verbraucher kurzfristig vor Acrylamid-Spitzenbelastungen, die insbesondere in Kartoffelchips, aber auch in anderen Knabberartikeln und Keksen vorkommen, schützen.
Welche weiteren Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz des Verbrauchers ergriffen werden können, soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung erörtert werden, zu der das BgVV am 29. August 2002 nach Berlin einlädt.

Die ganztägige Veranstaltung trägt den Titel "Acrylamid in Lebensmitteln - ernstes Problem oder überschätzte Gefahr?" Drei Monate nach der ersten Anhörung im BgVV ist sie als "Follow Up" gedacht. Experten werden über den aktuellen Sachstand informieren und erstmals in größerem Umfang Daten zur Acrylamidbelastung in Deutschland vorstellen. Das weitere Vorgehen soll erläutert und das von Acrylamid für den Verbraucher ausgehende Risiko diskutiert werden. Ein weiteres wichtiges Thema bei der Veranstaltung werden praktische Tipps zur Reduzierung der Acrylamidgehalte im privaten Haushalt sein.

Neben Vertretern aus Politik, amtlicher Überwachung, Bundes- und universitären Forschungseinrichtungen, Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, der Industrie und den Medien sind auch interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher eingeladen. 19.08.02

Programm der Veranstaltung und weitere Informationen

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