Ernährungstherapie: GKV-Spitzenverband überführt Videobehandlung in die Regelversorgung
- 20.04.2022
- News
- Redaktion
Für die Videotherapie haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen nahtlosen Übergang schaffen können, der die Corona-Sonderregeln für die Physio- und Ernährungstherapie in die regelhafte Versorgung überführt, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
PatientInnen haben also Gewissheit, dass ihre Behandlung wie gewohnt weitergehen kann, führt Stoff-Ahnis aus. Folgende ernährungstherapeutische Behandlungen können nun regelhaft per Video durchgeführt werden:
In der Ernährungstherapie können künftig die Anamnese und die Intervention per Video durchgeführt werden. Vereinbart wurde, dass nicht mehr als 50 % der verordneten Zeitkontingente per Video erbracht werden dürfen. Bis zu 30 Minuten des Kontingents können zudem nun auch als telefonische Beratung abgerechnet werden.
Zusätzlich wurden für beide Heilmittel-Bereiche folgende Regelungen vorgeschrieben: Für Physiotherapie und Ernährungstherapie gilt, dass die TherapeutInnen die digitale Behandlung in ihren Praxisräumen durchführen müssen. Zudem muss der erste Behandlungstermin in Präsenz stattfinden und das Einverständnis der PatientInnen zur Videobehandlung muss eingeholt werden.
Weiterhin beinhalten die Vereinbarungen auch technische Voraussetzungen: TherapeutInnen brauchen neben einem internetfähigen Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Die Liste der möglichen Anbieter ist angelehnt an die entsprechende Übersicht für ÄrztInnen. Hintergrund ist, dass der Datenschutz bei der Videobehandlung gewährleistet sein muss. Die Anbieterliste sowie die kompletten Vereinbarungen sind auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands www.gkv-heilmittel.de einsehbar.
Quelle:
GKV-Spitzenverband: Physiotherapie und Ernährungstherapie weiter per Video möglich Pressemitteilung vom 06.04.2022