© EllenaZ/iStock/Getty Images Plus

Aktuell in Heft 9: Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken bei Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen

  • 27.09.2023
  • News
  • Redaktion

Gilt eine schwere Erkrankung als „austherapiert“ und steht fest, dass dieser Mensch an dieser Krankheit sterben wird, ist dies ein schwerer Schicksalsschlag. Kommen chronische Schmerzen und stark beeinträchtigende Behandlungen hinzu, die auf Dauer nicht mehr erträglich scheinen, kann seitens des oder der Betroffenen nach und nach der Wunsch entstehen, das Sterben, das sowieso zu einem unbestimmten Zeitpunkt und nach unbestimmtem weiterem Leiden kommen wird, selbst herbeizuführen bzw. zu beschleunigen.

Eine Option in solch einer extremen Situation, die nicht als Suizid eingeordnet ist und auch nicht unter das umstrittene Thema Sterbehilfe fällt, ist es, die Nahrungsaufnahme einzustellen. Hierfür wurde der Begriff „freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken“ (FVET) eingeführt.

Eine solche Entscheidung eines oder einer schwerkranken Person ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Um eine solch weitreichende Entscheidung bewusst fällen zu können und um in der Folge eine angemessene Betreuung zu erfahren, ist eine multiprofessionelle Begleitung in Form einer palliativen Betreuung sehr hilfreich und unbedingt zu ermöglichen. Auch die Ernährungstherapie hat hier ihren Platz, denn das schrittweise Einstellen von Essen und Trinken beim FVET kann so gesteuert werden, dass Begleiterscheinungen in einem erträglichen Rahmen bleiben und der oder die Patient*in weiterhin, soweit möglich, sozial teilhaben und sensorisches Erleben spüren kann.

Um die professionelle Begleitung eines FVET für Fachkräfte zu erleichtern und auf eine qualitätsgesicherte Basis zu stellen, haben die Ernährungstherapeut*innen der Sektion Ernährung in der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine Handreichung veröffentlicht [1]. Sie richtet sich an Personen und Berufsgruppen, die in die Begleitung von Menschen, die einen FVET durchführen wollen, einbezogen sind.

Der Artikel in Heft 9/2023 der ERNÄHRUNGS UMSCHAU von Dr. Maria Bullermann-Benend und Dr. Maike Groeneveld, Sprecherinnen der Sektion Ernährung in der DGP, geht auf mögliche Hintergründe einer solchen Entscheidung ein und klärt die Abgrenzung eines FVET zu Suizid, Therapieabbruch und zum nachlassenden Appetit im direkten Sterbeprozess. Die Autorinnen beschreiben sachlich und dabei einfühlsam das Vorgehen bei der schrittweisen Einstellung von Essen und Trinken, mögliche Symptome und Begleiterscheinungen und die Situation, wenn der*die Patient*in den Prozess wieder abbrechen möchte.

Weitere Informationen: Sie sind Abonnent*in und möchten die oben genannten Beiträge lesen? Dann loggen Sie sich unter www.ernaehrungs-umschau.de ein und lesen Sie die vollständigen Beiträge online in Heft 9/2023.
Sie sind kein*e Abonnent*in, möchten den Text aber dennoch erhalten? Dann beziehen Sie das Einzelheft für 10 € oder das Einzelhelft-pdf für 10 € in unserem Shop. Anfragen für die Zusendung einzelner Artikel (10 €) nehmen wir unter kontakt@ernaehrungs-umschau.de entgegen.

Das könnte Sie interessieren
Fleischkonsum hängt von der Situation ab. Eine Tagebuchstudie über intra- und... weiter
DGE-Position zu Milchprodukten und pflanzlichen Milchalternativen weiter
Neue „Frückstücksrichtlinie“: Änderungen bei Kennzeichnung und Zusammensetzung für Honig &... weiter
Gemüse als Kunst weiter
Therapeutische Möglichkeiten des (intermittierenden) Fastens bei Diabetes mellitus weiter
Zertifizierte Fortbildung: Update Lebensmittelallergie weiter