Verbraucherschutz: Wie Influencer*innen „Kinderlebensmittel“ auf Social Media bewerben
- 01.07.2024
- News
- Redaktion
Bei der Überprüfung der Produkte stellte die Verbraucherzentrale fest, dass diese meist sehr viel Zucker, nicht empfehlenswerte Zuckerersatzstoffe oder unnötige Vitamine enthalten. Ein Produkt ist laut Verpackung eigentlich „nur für Erwachsene“ geeignet. In fünf Produkten steckten Süßungsmittel, die falsche Geschmackspräferenzen setzen. Laut der im Bericht aufgeführten Studien können diese eine Insulinresistenz begünstigen und einen negativen Einfluss auf die Darmflora haben, schreibt die Verbraucherzentrale.
Eine Influencerin bewirbt gefriergetrocknete Früchte und schreibt: „Es kommen keine vollen Brotdosen mehr nach Hause. Alles wird restlos weggeknuspert.“ Die Verbraucherzentrale dazu: „Gefriergetrocknete Erdbeeren sind etwa mit 47 Gramm Zucker pro 100 Gramm knapp zehnmal kalorien- und zuckerreicher als frische Erdbeeren. Es sei zwar richtig, dass den Früchten kein industrieller Zucker zugesetzt wird, aber diese Aussage wecke die Erwartung, dass es sich um ein Produkt mit geringem Zuckergehalt handle.“
Eine weitere Influencerin bewirbt Cerealien mit Süßstoff mit dem Text „Unsere ganze Familie liebt sie und ich habe meine Mama-Freunde auch schon angesteckt. Die lieben sie für sich und für ihre Kids. Ohne zugesetzten Zucker und vor allem ohne Getreide!“ Das Produkt sei aber voll mit dem Zuckeraustauschstoff Maltit – und laut Hinweis auf der Verpackung nur „für Erwachsene“ geeignet. Auch mit Vitaminen angereicherte Kindermilch sehen die Prüfer*innen kritisch. Eine Influencerin hat eine haltbar gemachte Magermilch mit Vitaminzusatz für Kinder als „[…] praktisch, lecker, klein […].“ beworben. Bei dem Produkt handelt es sich um eine haltbar gemachte Magermilch, die mit Aroma und Vitaminen angereichert ist. Laut Verbraucherzentrale ist das Produkt unnötig, denn die meisten Kinder sind ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen versorgt. Eine zusätzliche Vitamingabe sei nicht notwendig und wird nicht empfohlen.
Der Marktcheck zeigt, dass Influencer*innen emotionale Strategien nutzen, um das Kaufverhalten ihrer Follower*innen zu beeinflussen. Ihre persönlichen Botschaften werden als besonders überzeugend und glaubwürdig wahrgenommen. Die primäre Motivation der Influencer*innen wird als finanziell eingestuft, wobei der gesundheitliche Wert der beworbenen Produkte als sekundär betrachtet wird. Die Verbraucherzentrale Hamburg plädiert daher für strengere Kontrollen und Regelungen im Bereich der Kinderlebensmittelwerbung. Insbesondere verlangen die Prüfer*innen, dass für Kinder ungeeignete Produkte nicht beworben werden dürfen, auch nicht über Social-Media-Kanäle. Ein besonderer Fokus wird auf die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln gelegt: Die Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern vor ungeeigneten und überdosierten Produkten sowie die Einführung verbindlicher, altersgruppen-spezifischer Höchstmengenregelungen.
Hintergrund:
Für den Marktcheck wurden sowohl gekennzeichnete Werbung als auch Inhalte dokumentiert, bei denen Lebensmittel im Mittelpunkt einer Interaktion mit Familien oder Kindern standen. Dazu wurden im Januar und Februar 2024 über einen Zeitraum von 32 Tagen die Posts und Storys von 31 der größten deutschsprachigen Mama-, Papa- oder Familien-Influencer*innen untersucht. Diese Accounts hatten zu diesem Zeitpunkt zwischen 127.000 und 6,8 Millionen Follower*innen. Im Anschluss wurden insgesamt 13 Produkte überprüft, die sowohl hinsichtlich ihrer Bewerbung als auch hinsichtlich ihres gesundheitlichen Nutzens besonders aufgefallen waren. Von den 13 Produkten waren zwei Nahrungsergänzungsmittel und elf Lebensmittel und Getränke.
Weitere Informationen erhalten Sie im Marktcheck der Verbraucherzentrale Hamburg.
Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg: Influencer-Marketing für ungesunde Kinderlebensmittel. (last accessed am 01.07.2024)