Tierschutz: Kaum Tierwohl bisher duch Label "Haltungsform"
- 29.11.2019
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- Redaktion
Das neue vierstufige Label dient zwar als Übersicht, kennzeichnet jedoch nur Eigenmarken in Selbstbedienungstheken, d. h. keine Importware, Konserven oder Fleisch von Bedientheken. Auch wenn das Label „Halteform“ eine Übersicht der Mindestanforderungen für Betriebe bietet, wird nur nach unterschiedlichen Haltungsformen differenziert (Platzangebot, Beschäftigungsmaterial und Kontakt mit dem Außenklima). Ob verhaltensauffällige oder verletzte Tiere entsprechend versorgt werden steht jedoch nicht auf der Liste.
Zu den vier Stufen der Haltungsformen bei teilnehmenden Handelsketten zählen:
- „Stallhaltung“: gesetzlicher Mindeststandard
- „StallhaltungPlus“: mehr Platz im Stall, Beschäftigungsmaterial, keine Anbindung von Kühen
- „Außenklima“: noch mehr Platz, Kontakt mit Außenklima, gentechnikfreies Futter
- „Premium“: am meisten Platz, Auslauf im Freien, gentechnikfreies Futter
Um VerbraucherInnen wirklich eine Wahlfreiheit zu bieten, bräuchte es ein ausreichendes Angebot von Fleisch aus allen vier Haltungsformen. Die Verbraucherzentrale Hessen stellte in einem bundesweiten Marktcheck im Sommer 2019 fest, dass nicht mal 10 % des Fleisches den Stufen 3 und 4 entsprachen.
Erst eine einheitliche und für alle Fleischwaren verpflichtende Kennzeichnung, die die Vorteile der höheren Stufen anschaulich macht, würde eine echte Wahlfreiheit der VerbraucherInnen schaffen und damit nicht nur dem Ruf der Fleischindustrie, sondern auch dem Wohl der für die Deutschen als Essen „produzierten“ Tiere nutzen.
Quellen:
Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 04.09.2019
www.halteform.de