Kinder- und Jugendarmut führt zu riskanten Gesundheitsbiographien

  • 29.10.2001
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  • Redaktion

Kinder und Jugendliche, die in Armutsverhältnissen aufwachsen, haben ein ungünstigeres Gesundheitsverhalten. Beispielsweise rauchen sie häufiger, ernähren sich schlechter, putzen seltener die Zähne, treiben seltener oder nie Sport und ihr Fernsehkonsum beträgt häufiger mehr als vier Stunden pro Tag. Warum dies so ist, wie es zur Verbreitung der Armutssituation kommt und welcher Zusammenhang zwischen Armut und Krankheit besteht, das kann in einem Heft des Robert Koch-Instituts nachgelesen werden. Unter dem Titel "Armut bei Kindern und Jugendlichen und die Auswirkungen auf die Gesundheit" wurde es im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes herausgegeben.

Kinder und Jugendliche sind in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen am häufigsten von Armut – überwiegend relativer Armut – betroffen. D. h., sie bzw. ihre Familien verfügen über so geringe materielle, kulturelle und soziale Mittel, dass sie nicht am "normalen" Leben teilnehmen können. Sie sind zu einer Lebensweise gezwungen, die unter dem deutschen Mindeststandard liegt.

Die enge Verknüpfung von Armut und Krankheit im Kindes- und Jugendalter ist durch zahlreiche Wechselwirkungen zwischen Lebensbedingungen, Gesundheitsverhalten und der Teilnahme an Angeboten der gesundheitlichen Versorgung gegeben. So ist das Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen aus Armutsfamilien oftmals ungünstig. Da eine Vielzahl von Krankheiten und gesundheitlichen Beschwerden im Erwachsenenalter auf Fehlernährung zurückzuführen sind, die im Kindes- und Jugendalter "eingeübt" wurden, muss eine ungünstige Gesundheitsbiografie der Kinder aus Armutsfamilien angenommen werden.

Dies führt im weiteren Lebenslauf nicht nur zu einer erhöhten Erkrankungshäufigkeiten (Morbiditätsrate), sondern auch zu zusätzlichen Kosten für das Gesundheitswesen. Die Gesundheitspolitik kann aber durchaus Rahmenbedingungen schaffen, die gerade armen Familien den Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtern. Zu den bereits in die Wege geleiteten gesetzlichen Maßnahmen der Gesundheitspolitik, die Bevölkerungsgruppen mit Armutsrisiken und damit auch betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute kommen können, gehört die Neugestaltung des § 20 SGB V. Dort ist festgeschrieben, dass Leistungen der Krankenkassen zur Primärprävention insbesondere zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen sollen.

Das Heft kann kostenlos beim Robert Koch-Institut, Gesundheitsberichterstattung, General-Pape-Straße 62-66, 12101 Berlin, Fax: 030/4547-3513 bestellt werden. Weitere Informationen Internet unter www.rki.de/GBE/GBE.HTM

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