„from leaf to root“: Verzehr aller Pflanzenteile bei Gemüse nicht unbedenklich
- 02.02.2022
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- Redaktion
Mittlerweile gibt es im Internet, insbesondere in den Sozialen Medien, aber auch in Kochbüchern, Rezeptvorschläge zur Verwertung von allen Pflanzenteilen: Möhrengrün, Radieschen- und Kohlrabiblätter in Smoothies, Suppen, Salaten, Aufläufen und Pestos. Viele Abfälle lassen sich auch vermeiden, indem man bei jungen Möhren, Kohlrabi und Rettich auf das Schälen verzichtet.
Allerdings ist auch bekannt, dass Pflanzenteile einiger Gemüsesorten gesundheitlich bedenklich sind. So enthalten z. B. Rhabarberblätter einen hohen Anteil Oxalsäure, die u. a. die Harnsteinbildung begünstigt. Bei Tomaten müssen grüne Stellen, Stiele und Strunk abgeschnitten werden, da sich hier das giftige Solanin befindet. Daher empfiehlt das LAV, sich vor dem Verzehr bisher nicht üblicher Pflanzenteile zu informieren.
Weiterhin zeigen Untersuchungsergebnisse des LAV, dass traditionell bisher nicht verwendete Pflanzenteile deutlich stärker mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet sein können als die Früchte derselben Pflanze.
Darüber hinaus ist über eine Vielzahl natürlicher Inhaltsstoffe einiger Pflanzenteile noch sehr wenig bekannt. Folglich ist eine Abschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen nicht bei allen enthaltenen Stoffen möglich. Da in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Pflanzenteilen nicht von einem Verzehr als Lebensmittel ausgegangen wurde, gibt es bislang auch kaum Daten zur Belastung von Rückständen, wie Pflanzenschutzmitteln.
Aus diesem Grund hat das LAV von 2020 bis 2021 insgesamt 37 Gemüseproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Dabei handelte es sich um Kohlrabi mit Blättern, Radieschen mit Blättern und Möhren mit Blättern, alles Erzeugnisse aus konventioneller Produktion. In allen 37 Proben von Gemüseblättern wurden neben einer größeren Anzahl an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auch höhere Wirkstoffgehalte als in der Frucht nachgewiesen. Im Durchschnitt lagen die Wirkstoffgehalte in den Gemüseblättern um das ca. 8-fache höher als in den entsprechenden Früchten.
Die zulässigen Grenzwerte wurden bei den untersuchten Gemüseproben jedoch nicht überschritten.
Dessen ungeachtet rät das LAV Sachsen-Anhalt, sich vorher ausführlich über das jeweilige Grün, das man verzehren möchte, zu informieren.
Quelle:
Landesamt für Verbraucherschutz: Kann man beim Gemüse alle Pflanzenteile bedenkenlos verzehren? Pressemeldung vom 24. Januar 2022