Kontrollen für Lebensmittel aus Japan ausgeweitet und EU-weit verlängert

In der Ernährungs Umschau 04/2011 berichteten wir auf S. 172 über die Lebensmittelüberwachung von Importen aus Japan. Am 25. Mai ist eine EUVerordnung in Kraft getreten, nach der diese Kontrollen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan bis zum 30. September 2011 verlängert werden. Danach wird die Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen erneut überprüft.

Mitte Mai wurden in Japan bei Kontrollen radioaktiv belastete Teeblätter aus der Präfektur Kanagawa gefunden. Diese Region galt bislang als weniger belastet. Die Schutzmaßnahmen der EU wurden deshalb auch räumlich ausgeweitet: Bis auf weiteres müssen sämtliche Lebens- und Futtermittel aus 13 Präfekturen untersucht werden, bevor sie für den Export in die EU zugelassen werden.

Alle Lieferungen aus Japan werden aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Regionen dürfen nur dann eingeführt werden, wenn ein Untersuchungsbericht aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten – in Deutschland der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer – einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht die Liste der amtlichen Messergebnisse aus Deutschland auf seinen Internetseiten unter www.bvl.bund.de.

Der Umfang der Importe von Lebensmitteln aus Japan nach Deutschland ist grundsätzlich sehr gering. Von allen Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft, die Deutschland importiert, kommen im Schnitt nur 0,1 % aus Japan. Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 26.05.2011

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 07/11 auf Seite 346.

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