Bisphenol A-Verbot in Babyfläschchen

Da nicht alle Fragen zu Bisphenol A  wissenschaftlich abschließend geklärt sind, wurde vorsorglich dessen Verwendung bei der Produktion von Babyfläschchen ab dem 1. März 2011 in Deutschland verboten. Bis zum 1. Juni dürfen Babyfläschchen mit Bisphenol A allerdings noch verkauft werden.

Bisphenol A wird u. a. für die Herstellung bestimmter Kunststoffe, sog. Polycarbonate, verwendet. In einer aktualisierten Stellungnahme kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass keine Notwendigkeit besteht, den derzeit gültigen gesundheitlichen Grenzwert für Bisphenol A aufzuheben oder abzusenken. Jedoch hat die EFSA in ihrer Stellungnahme nachteilige Effekte von Bisphenol A im Tierversuch als möglicherweise relevant für die menschliche Gesundheit bezeichnet. Ein Minoritätsgutachten, das eine wissenschaftliche Minderheitenmeinung formuliert, empfahl, auf Babyflaschen aus Polycarbonat zu verzichten (lesen Sie mehr zur Arbeitsweise der EFSA in der Ernährungs Umschau 03/2011 S. B9 und in dieser Ausgabe ab S. B13).

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes und der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Unbedenklichkeit von Bisphenol A ist die EU-Kommission letztlich der Minderheitenmeinung gefolgt; insbesondere auf Drängen Deutschlands wurde vorsorglich die Verwendung von Bisphenol A in einer Richtlinie eingeschränkt. Damit konnte in Deutschland die Verwendung von Bisphenol A in Babyfläschchen verboten werden. Zahlreiche Babyartikel-Hersteller haben im Vorfeld des Verbots bereits freiwillig auf den Einsatz von Bisphenol A verzichtet und dies auf ihren Produkten gekennzeichnet (z. B. „bpa-frei“, „bpa free“). Glasflaschen sind grundsätzlich frei von Bisphenol A.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): Bisphenol A in Babyfläschchen wird vorsorglich verboten. Zugriff 03.03.2011

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 04/11 auf Seite 174.

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