Moderne Lebensmittel: In Zukunft nur noch mit Zusatznutzen?

Am 11. und 12. September veranstaltete die DGE in Bonn-Bad Godesberg ihr Wissenschaftliches Symposium zu "Moderne Lebensmittel: In Zukunft nur noch mit Zusatznutzen?". Das Symposium bot in diesem Jahr 300 Teilnehmern die Möglichkeit, sich mit dem Thema Functional Food auseinander zu setzen, sich über die wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse zu informieren und aktuelle Fragen der Forschung aufzugreifen und zu diskutieren.

Eröffnungsveranstaltung

In seiner Eröffnungsrede hieß Prof. Dr. Helmut Erbersdobler, Präsident der DGE, und neben Prof. Dr. Günther Wolfram wissenschaftlicher Leiter des Symposiums, die Teilnehmer, die Referenten und die Vertreterin des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Regina Wollersheim, herzlich willkommen.

Er bot mit einem geschichtlichen Abriss über Functional Food und einem kurzen Überblick über gegenwärtige und zukünftige funktionelle Wirkstoffe einen Einstieg in das Thema. Wollersheim, in Vertretung der Schirmherrin des Symposiums Bundesministerin Renate Künast, betonte in ihrem Grußwort die Wichtigkeit unabhängiger Ernährungsinstitutionen bezüglich Informationen und Entscheidungshilfen für Verbraucher bei Functional Food.

Einführungsvorträge

Auf Wirkstoffe funktioneller Lebensmittel, Werbeslogans, Produktbeispiele und neueste Produktentwicklungen auf dem Markt ging Dr. Maike Groeneveld im Einführungsvortrag ein. Groeneveld beurteilt Lebensmittel entsprechen einer Definition des Institutes of Life Sciences als funktionell, wenn sie über einen adäquaten ernährungsphysiologischen Effekt hinaus einen positiven Einfluss auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden ausüben und/oder an der Reduktion von Krankheitsrisiken beteiligt sind.

"Die schon seit mehreren Jahren auf dem Markt befindlichen funktionellen Lebensmittel werden im geltenden deutschen wie europäischen Recht nicht berücksichtigt", so Dr. Alfred Hagen Meyer, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München und Universität Bayreuth. Er skizzierte die Situation im deutschen Rechtsbereich im Hinblick auf Functional Food und Nahrungsergänzungsmitteln.

Die Problematik gesundheitsbezogener Werbeaussagen ("health claims") in Deutschland und in anderen Ländern erläuterte Prof. Dr. Burkhard Viell vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), Berlin. "Eine Lockerung des Verbots von health claims erscheint nur vertretbar", so Viell, "wenn befriedigende Verfahren für die Bewertung von health claims festgelegt und eine überzeugende wissenschaftliche Beweisführung für konkrete Aussagen auf Lebensmitteletiketten sichergestellt wird." EU11/02

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 11/02 ab Seite 444 , weitere Mitteilungen der Verbände ab Seite 445.

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