Lebensmittelkennzeichnung: Regionalfenster - Regionalkennzeichnung für Lebensmittel

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin Ende Januar eine neue Regionalkennzeichnung für Lebensmittel vorgestellt: das Regionalfenster. Verbraucher können an dieser Produktkennzeichnung erkennen, woher die Hauptzutat eines Produkts stammt, wie die Region definiert ist, wo es verarbeitet wurde und wie hoch der Gesamtanteil aller regionalen Zutaten ist.

Erste Produkte mit der neuen Kennzeichnung sind seit Januar im Handel, weitere sollen in den nächsten Monaten folgen. Damit ein Produkt mit dem Regionalfenster gekennzeichnet werden kann, muss es zahlreiche Kriterien erfüllen. Zunächst muss die Region eindeutig und nachprüfbar benannt werden. Es kann sich dabei z. B. um einen Landkreis oder ein Bundesland handeln, aber auch um Kilometerangaben um einen Ort herum oder eine gewachsene Region wie die Eifel. Die Hauptzutat und alle wertgebenden Zutaten, also z. B. die Erdbeeren im Erdbeerjogurt, müssen zu 100 % aus dieser Region stammen. Macht die Hauptzutat weniger als die Hälfte des Produkts aus, gilt diese Regelung entsprechend für die nächst wichtigen Zutaten.

Bei zusammengesetzten Produkten wird im Regionalfenster außerdem die Gesamtsumme aller regionalen Rohstoffe mit einer Prozentzahl angegeben. Verpflichtend genannt werden müssen darüber hinaus der Verarbeitungsort und die Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat und die Angaben weiter überwacht. Zusätzlich sind freiwillige Herkunftsangaben möglich, bspw. wo die Futtermittel oder das Saatgut produziert wurden. Die Verlässlichkeit der Informationen wird durch ein neutrales, mehrstufiges Kontroll- und Sicherungssystem gewährleistet. Um gerade kleinere regionale Hersteller nicht zu überlasten und die Kosten gering zu halten, werden hierfür z. T. bestehende Systeme wie die Ökokontrolle oder die Zertifizierungsverfahren von etablierten Länderzeichen genutzt.

Über die Vergabe des Regionalfensters entscheidet der Trägerverein Regionalfenster e. V. Das Regionalfenster ist eine freiwillige Kennzeichnung. Eine verpflichtende Kennzeichnung nur für deutsche Produkte und Unternehmen wäre sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht nicht möglich. Die Ergebnisse der bundesweiten Testphase 2013 lassen darauf schließen, dass die Verbraucher das Regionalfenster gut annehmen könnten. Weitere Informationen beim Trägerverein: www.regionalfenster.de

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft , Pressemeldung vom 23.01.2014

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 03/14 auf Seite M125.

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