Lebensmittelkennzeichnung: Verbraucherschutzminister für rechtsverbindliche Definition von „vegetarisch“ und „vegan“
- 07.07.2015
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- Redaktion
Die Verbraucherschutzminister der Länder haben auf einer Konferenz Anfang Mai einheitlich beschlossen, sich für eine rechtsverbindliche Definition der Kriterien für „vegetarische“ und „vegane“ Produkte einzusetzen.
Demnach fordern die Minister die Bundesregierung auf, „ihre Anstrengungen [zu] verstärken, die Kommission in einem baldigen Erlass zu unterstützen.“ Bereits im September 2013 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, sich in der EU für rechtsverbindliche Definitionen einzusetzen. Dies hatte das zuständige Bundesministerium zurückgewiesen. Nun fordern die Länder Berlin erneut auf, tätig zu werden.
Menschen, die bereits heutzutage auf vegetarische oder vegane Produkte achten möchten, können auf das V-Label achten. Es wird in Deutschland vom VEBU (Vegetarierbund Deutschland) vergeben und ist ein international geschütztes Gütesiegel zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln.
Quelle: Vegetarierbund Deutschland (VEBU), Pressemeldung vom 12.06.2015
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 07/15 auf Seite M382.