Rechtliche Bedingungen für die Vermarktung von Speiseinsekten in der Europäischen Union

  • 08.04.2020
  • Print-Artikel
  • Laura Schiel
  • Christine Wind
  • Peggy G. Braun
  • Martin Koethe

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Peer-Review-Verfahren / Manuskript (Übersicht) eingereicht: 19.06.2019 / Überarbeitung angenommen: 07.10.2019

Einleitung

„Insekten als Lebensmittel“ werden innerhalb der Europäischen Union (EU) zunehmend diskutiert. Dem Konsum von Speiseinsekten steht nicht nur das Zögern der VerbraucherInnen, sondern auch Rechtsunsicherheit im Weg. Vor dem 1. Januar 2018 gab es in der EU keine einheitlichen Regelungen für essbare Insekten. Zwar war bis zum 31. Dezember 2017 die Verordnung (VO) 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (⇒ Verzeichnis Rechtsvorgaben) in Kraft, da sie aber nur für aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten (z. B. Insektenextrakte) galt, konnte keine Anwendung auf ganze Insekten, Teile und aus ihnen gewonnene Inhaltstoffe (z. B. Insektenmehl) erfolgen. Deren zulassungsfreies Inverkehrbringen war demnach möglich (VO 258/97 Art. 1 [2] e).

Eine Erfassung von ganzen Insekten, Teilen und aus ihnen gewonnenen Inhaltsstoffen erfolgte nunmehr erstmalig in der VO 2015/2283 („Novel-Food-VO“) über neuartige Lebensmittel, die seit dem 1. Januar 2018 vollumfänglich gültig ist.

Material und Methoden

Neben der Einbeziehung der EU-Gesetzgebung wurden von Februar bis März 2019 per E-Mail Anfragen an alle EU-Mitgliedsstaaten sowie an die zuständigen Behörden für die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer in Deutschland gesendet [1, 2].
Inhalt war die Frage nach dem aktuellen Umgang mit Speiseinsekten und ob es nach Fristende der Antragstellung auf Zulassung als neuartige Lebensmittel bzw. der Meldung über traditionelle Lebensmittel gemäß der Übergangsregelung des Artikels 35 (2) der VO 2015/2283 Änderungen im Land gibt. Unterblieb eine Antwort, wird sich, wenn vorhanden, auf Informationen der Internetpräsenzen der zuständigen Behörden bezogen.

Abstract

Der Beitrag stellt einen Überblick der aktuellen Rechtslage bezüglich der Vermarktung von Speiseinsekten in der Europäischen Union dar und gibt einen Ausblick, wie der zukünftige Umgang mit diesem Thema zu erwarten ist. Neben einer Studie der Gesetzgebung erfolgte hierfür eine Befragung der europäischen Mitgliedsstaaten sowie der Landesbehörden in Deutschland. Seit der vollumfänglichen Gültigkeit der Verordnung 2015/2283 am 1. Januar 2018 und der ab diesem Zeitpunkt geltenden Zulassungspflicht, kam es in den Ländern der Europäischen Union zu unterschiedlichen Auslegungen der Übergangsregelung des Artikels 35 (2) dieser Verordnung. Dies führte dazu, dass sich die Spezies der Insekten unterscheiden, die in den Ländern bis zur Entscheidung über ihren Antrag als neuartige Lebensmittel oder über ihre Meldung als traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland weiter in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Schlüsselwörter: Speiseinsekten, Entomophagie, Europäische Union, Vermarktung

Der Beitrag stellt den Stand der rechtlichen Bedingungen für die Vermarktungen von Speiseinsekten in der Europäischen Union bis zum Zeitpunkt 07. Oktober 2019 (Annahmedatum des Beitrags) dar. Rechtliche Entwicklungen und ggf. Zulassungen nach diesem Datum sind nicht enthalten.



Peer reviewed
/ Manuscript (overview) received: 19 June 2019 / Revision accepted: 07 October 2019

Legal framework for the marketing of food insects in the European Union

Abstract

This article provides an overview of the current legal situation concerning the marketing of food insects in the European Union. It also details how this issue can be expected to be handled in the future. For this article, a study of the current legislation was carried out and the competent authorities in European member states and in the individual German federal states were surveyed. Since Regulation (EU) 2015/2283 became completely valid on 1 January 2018 and since the authorization requirement became applicable on the same date, different countries within the European Union have interpreted the transitional provisions of Article 35 (2) of the regulation differently. This has resulted in differences in the species of insects that are allowed to continue to be marketed in the various countries until a decision is made regarding the applications concerning those species for authorization as novel foods or regarding notification about them as traditional foods from third countries.

Keywords: Food insects, entomophagy, European Union, marketing

This article outlines the current legal conditions for the marketing of food insects in the European Union as of 7 October 2019 (date of acceptance of the article). Any new legal developments that have taken place since that date are not taken into account in the article.

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Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2020 von Seite M204 bis M213.

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