Bio-Zertifizierung in der Außer-Haus-Verpflegung

Anfang 2003 begann eine intensive Diskussion um die Kontrolle von Großküchen und Restaurants, die Bio-Lebensmittel einsetzen. Denn seit diesem Zeitpunkt verlangten die für den ökologischen Landbau zuständigen Behörden der Länder von den Betrieben der Außer-Haus-Verpflegung, sich dem Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung zu unterziehen, wenn sie Bio-Produkte verarbeiten und auch als Bio-Angebote kennzeichnen.

Prinzipiell soll das Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung sicher stellen, dass nur da Bio drauf steht, wo auch Bio drin ist. Verwechslungen mit konventioneller Ware müssen ausgeschlossen werden, die Herkunft und Verwendung der Bio-Ware muss anhand von betrieblichen Aufzeichnungen nachvollziehbar sein und schließlich muss die Auslobung des Bio-Angebotes der Wahrheit entsprechen.

Wird eine Speise, eine Komponente oder eine Zutat mit „Bio“ (oder „biologisch“, „Öko“, „ökologisch“) an der Speisenausgabe, auf der Speisekarte oder auf einer Tafel im Speisesaal ausgewiesen, ist daher eine Teilnahme am Kontrollverfahren nötig.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 12/04 ab Seite B 49.

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