Bundesamt für Strahlenschutz: Vitamin-D-Mangel nicht mit Solarienbesuchen selbst therapieren

UV-Strahlung trägt zur Bildung von körpereigenem Vitamin D bei, kann aber auch schaden und im schlimmsten Fall Hautkrebs verursachen. Die Frage, wie viel Sonnenbestrahlung noch nützlich und für die Vitamin-D-Bildung erforderlich ist und ab wann die UV-Strahlung schädlich wird, beantwortet jetzt die „konsentierte Empfehlung zu UV-Strahlung und Vitamin D“[1].

Diese wurde in einem wissenschaftlichen Diskurs von 20 Fachorganisationen aus den Bereichen Strahlenschutz, Gesundheit, Risikobewertung, Medizin und Ernährung erarbeitet. Laut Empfehlung tragen im Sommer maßvolle Aufenthalte in der Sonne dazu bei, dass der Körper seinen Vorrat an Vitamin D auffüllen kann. Dazu reicht es, wenn man mit unbedecktem Gesicht, Armen und Händen etwa die Hälfte der Zeit in der Sonne bleibt, ab der man an diesem Tag einen Sonnenbrand bekäme. Dies sind z. B. an einem Tag mit intensiver Sonneneinstrahlung im Sommer bei hellem Hauttyp ca. 12 Minuten. Wer länger in der Sonne bleibt, sollte sich gut gegen die UV-Strahlung schützen. Einen Sonnenbrand sollte man in keinem Fall riskieren, schon gar nicht bei Kindern und Jugendlichen. Säuglinge sollten grundsätzlich nicht direkt in die Sonne.

Als Orientierungshilfe zur tagesaktuellen sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke und dafür, ab wann welche UV-Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz den UV-Index (1) (UVI). UVI ist ein weltweit einheitliches Maß für die an einem bestimmten Tag mögliche höchste sonnenbrandwirksame UV-Bestrahlungsstärke. Den einzelnen UVI-Werten sind Empfehlungen für die hellhäutige Bevölkerung bezüglich der zu ergreifenden UV-Schutzmaßnahmen zugeordnet. Im Winter ist in Deutschland eine ausreichende Bildung von Vitamin D in der Haut schwierig zu erreichen, weil der UVI sehr niedrig ist. Von der Idee, die Vitamin-D-Bildung durch den Besuch eines Solariums zu fördern, raten die Experten allerdings ab und weisen darauf hin, dass ein möglicher Vitamin- D-Mangel nur vom Arzt diagnostiziert und behandelt werden sollte. Im Originaltext:

  • „Von starken, nicht ärztlich kontrollierten UV-Bestrahlungen (Sonne oder Solarium) zum Zweck der Vitamin-D-Bildung, der Selbsttherapie eines Vitamin-D-Mangels oder der Bräunung wird dringend abgeraten. Die erstmalige Nutzung eines Solariums in jungen Jahren (< 35 Jahre) verdoppelt annähernd das Risiko, an schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken (2). In Deutschland ist für Minderjährige die Nutzung eines Solariums gesetzlich verboten.
     
  • Ein Vitamin-D-Mangel kann nur von ärztlicher Seite diagnostiziert und behandelt werden. Eine Supplementierung beziehungsweise Medikation mit Vitamin-D-Präparaten sollte unter ärztlicher Überwachung erfolgen. Säuglinge und Kleinkinder bis zum zweiten erlebten Frühsommer sollen Vitamin-D-Präparate erhalten.“

Literatur:
1. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Konsentierte Empfehlung zu UV-Strahlung und Vitamin D. URL: www.bfs.de/vitamin-d , Zugriff 08.12.14

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Pressemeldung vom 03.12.2014

(1) Den aktuellen UV-Index sowie UV-Prognosen finden Sie im Internet-Angebot des BfS: www.bfs.de/de/uv  
(2) Boniol M et al. (2012) Cutaneous melanoma attributable to sunbed use: systematic review and metaanalysis. BMJ 345: e4757. Boniol M et al. (2012) Correction. BMJ 345: e8503

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 01/15 auf Seite M6.

Bildquelle: © Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Zur Großansicht bitte anklicken.

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