Das Recht auf Nahrung (Peer-Review-Verfahren)

Historischer Rückblick als Vorausschau zur Lösung der Ernährungskrise

Eingegangen: 15.03.2010 | Akzeptiert: 17.09.2010

Anne C. Bellows, Stefanie Lemke, Veronika Scherbaum, Hohenheim

Der Menschenrechtsansatz sowie das Recht auf Nahrung werden am Institut für Sozialwissenschaften des Agrarbereichs, Fachgebiet „Gender und Ernährung“, seit 2007 verstärkt in Lehre und Forschung integriert. Der folgende Beitrag gibt einen Einblick in die geschichtliche Entwicklung sowie die aktuelle Situation des Rechts auf Nahrung.

Der Rückblick über die historischen und politischen Rahmenbedingungen, die zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zur Etablierung des Rechts auf Nahrung führten, ermöglicht gleichzeitig eine Vorausschau darauf, dass ein Menschenrechtsansatz den längst überfälligen Paradigmenwechsel einleiten kann: von Nahrungsmittelhilfe hin zu einer Stärkung lebendiger Wirtschaftsgemeinschaften auf lokaler Ebene und von einem bedürfnisorientierten Ansatz hin zu einer Stärkung der Rechtsposition besonders benachteiligter Gruppen, die nicht mehr als Bittsteller auftreten, sondern ihre Rechte einfordern können. Seit den 1990er Jahren waren es vor allem Organisationen der Zivilgesellschaft, die entscheidend zur Weiterentwicklung des Rechts auf Nahrung beitrugen, indem sie öffentliche und akademische Institutionen dazu ermutigten, das Recht auf Nahrung und einen rechtsbasierten Ansatz zu integrieren.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 02/11 ab Seite 66.

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