BgVV - Kava-Kava-haltige Lebensmittel sind nicht verkehrsfähig
- 09.12.2002
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- Redaktion
Kava-Kava-Produkte werden nach Informationen des ehemaligen Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) über das Internet als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Nach Einnahme Kava-Kava-haltiger Arzneimittel traten jedoch bei Patienten schwere Leberentzündungen und dauerhafte Leberschädigungen auf.
Weil damit zu rechnen ist, dass solche gesundheitlichen Schäden auch nach dem Verzehr Kava-Kava-haltiger Lebensmittel auftreten können, warnt das Institut die Verbraucher vor deren längerfristigem Genuss. Nach seiner Auffassung sind Kava-Kava-Erzeugnisse in Deutschland als Lebensmittel nicht verkehrsfähig. EU12/02
Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 12/02 ab Seite 498.
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