Mangelernährung: Kernaufgabengebiet für qualifizierte Ernährungstherapie

Interview mit VDD-Vize-Präsident Matthias Zöpke

Mangelernährung ist ein wichtiger Risikofaktor für einen ungünstigen Krankheitsverlauf, schlechte Therapieansprache und eine hohe Komplikationsrate. Sie erzeugt neben persönlichem Leid und schlechter Lebensqualität auch hohe finanzielle Folgekosten für das deutsche Gesundheitssystem. Die Versorgung von Menschen mit Mangelernährung ist allerdings unzureichend. In der Vorveröffentlichung des 14. Ernährungsberichts wurden die Ergebnisse des jährlich weltweit durchgeführten nutritionDay von 2018 ausgewertet. Es zeigte sich ein hoher Anteil an Menschen mit Mangelernährung und gleichzeitig die geringe Anzahl an DiätassistentInnen und entsprechend qualifizierten StudienabsolventInnen oder gar Ernährungsteams [1].

Herr Zöpke, warum ist die Versorgung der PatientInnen mit Mangelernährung so schlecht?
Generell ist Ernährungstherapie in Deutschland in den klinischen und ambulanten Versorgungsstrukturen nicht verankert, die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht verbindlich geregelt. Für den klinischen Bereich bedeutet das, dass die Tätigkeiten unserer KollegInnen bisher nicht finanziell abbildbar sind, sprich die Krankenhäuser bekommen dafür keinerlei bzw. nur geringe Rückvergütung durch die Krankenkassen. Im ambulanten Bereich haben PatientInnen keinen Rechtsanspruch auf Ernährungstherapie. Ernährungstherapie bei Mangelernährung – wie für nahezu alle Indikationen – ist nur eine sogenannte Kannleistung der Krankenkassen. Hier fehlen die Heilmittel, damit PatientInnen schnell an benötigte Hilfe gelangen. Daher gewähren Krankenkassen bundesweit völlig unterschiedlich auf Basis von Individualentscheiden mit der rechtlichen Krücke des § 45 SGB V Zuschüsse oder bieten die Nutzung von digitalen Lösungen an. Für die Risikogruppen für Mangelernährung, nämlich Menschen mit onkologischen Erkrankungen, geriatrische PatientInnen usw. ist das natürlich keine Option. ...

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Die vollständigen Mitteilungen des VDD finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2023 auf den Seiten M46-M47.

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