Heilmittel Ernährungstherapie

Nach rund einem halben Jahr Verhandlungen und Absprachen mit dem GKV-Spitzenverband ist die Erarbeitung der Rahmenbedingungen für die Durchführung der Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen inzwischen abgeschlossen. Der VDOE gehört zu den maßgeblichen Spitzenorganisationen in der Ernährungstherapie und war am Verfahren beteiligt. Für interessierte VDOE-Mitglieder fand im Februar 2018 eine Infoveranstaltung statt, in der mit Unterstützung durch Florian ROTT (GKV-Spitzenverband) und Hans-Jörg WAIBEL (AOK-Bundesverband) die wesentlichen Elemente und Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Heilmittelerbringer dargestellt wurden. Julia KRÜGER (opta data) hat beispielhaft die Abrechnung des Heilmittels vorgestellt. Mehr über die Veranstaltung lesen Sie im folgenden Beitrag; VDOE-Mitglieder erhalten detaillierte Infos im VDOE-Intranet.

Da es sich um seltene Erkrankungen handelt, werden besondere Qualifikationen für die Ausführung der Ernährungstherapie vorausgesetzt:

  • Zugelassene Berufsgruppen sind Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler und Diätassistenten mit entsprechender Berufserfahrung bei der Behandlung dieser Erkrankungen durch den Nachweis einer Berufserfahrungszeit von 50 bzw. 70 Patientenjahren (Behandlung von 1 Patient über 1 Jahr = 1 Jahr; 5 Patienten über 2 Jahre = 10 Jahre; die Nachweise sind z. B. durch Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen).


Die vollständigen Mitteilungen des VDOE finden Sie auch in Ernährungs Umschau 4/2018 auf Seite M228.

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