Die Ernährungsberatung im Gesundheitssystem in Deutschland
- 11.04.2019
- Print-Artikel
- Doris Steinkamp
Seit Januar 2018 können Patientinnen und Patienten1 mit den Diagnosen Mukoviszidose und seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen Ernährungsberatung auf Verordnung des Arztes erhalten. Diese Patienten haben damit erstmals gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen Rechtsanspruch auf das Heilmittel Ernährungstherapie. Alle anderen Menschen mit ernährungsrelevanten Krankheiten in Deutschland müssen gesundheitsverbessernde Leistungen qualitätsgesicherter Ernährungsberatung auf eigene Initiative bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkassen entscheiden dann, ob eine Kostenübernahme oder eine Teilübernahme der Kosten gewährleistet wird. Der Artikel gibt einen Einblick in die Stellung von Maßnahmen der Ernährungsberatung und -therapie im komplexen deutschen Gesundheitssystem. Diese Kenntnisse sind notwendig, um Möglichkeiten zur Finanzierung dieser Leistungen ausloten, einordnen und damit erfolgreich anbieten zu können.
Einleitung: Gesundheitssystem – was ist das und wer bezahlt es?
Was versteht man unter einem Gesundheitssystem?
Die WHO definiert „health system“ im World Health Report 2000 folgendermaßen: „All the activities whose primary purpose is to promote, restore or maintain health.” (Alle Aktivitäten, deren Hauptzweck es ist, Gesundheit zu fördern, wiederherzustellen oder zu erhalten.) [1]. Das Gesundheitssystem ist damit die Gesamtheit aller Personen, Einrichtungen und gesundheitsbezogenen Maßnahmen eines Staates, seien diese von staatlicher Seite selbst organisiert oder von diesem an andere Institutionen delegiert.
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2019 von Seite M222 bis M234.
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