Lebensmittelverpackung: Kein Übergang nanoskaliger Druckpigmente in Lebensmittel nachweisbar

In Druckfarben, die zum Bedrucken von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen vorgesehen sind, dürfen nur solche nanoskaligen Substanzen enthalten sein, die ausdrücklich zugelassen sind oder für die kein Übergang auf Lebensmittel nachweisbar ist [1]. Als nanoskalig gelten Partikel, die in mindestens einer Dimension < 100 nm liegen [2].

Eine Studie im Auftrag des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) untersuchte, in welchem Umfang Druckfarben für Lebensmittelkartons nanoskalige Anteile enthalten und ob diese in Lebensmittel übergehen. Dabei zeigte sich, dass auch bei Druckpigmenten, die nicht ausdrücklich nanoskalige Anteile enthalten, unterschiedliche Pigmentanteile mit Dimensionen unter 100 nm enthalten sind. Für Titanoxid (weiß) wurden lediglich Spuren solcher Partikel nachgewiesen, für das Pigment Kupferphthalocyanin (blau) lag dieser Anteil über 50 %. Pigmentblättchen für Metalleffekte haben generell eine durchschnittliche Stärke von 30–40 nm, also ebenfalls im nanoskaligen Bereich.

Im fertigen Druckerzeugnis sollten alle Pigmente fest in die Bindemittel-Matrix der Druckfarbe eingebunden sein oder sind durch einen gedruckten Lackfilm bzw. Folien überzogen. Ein Übergang dieser Nanopartikel in das Füllgut könnte einerseits beim direkten Kontakt mit bedruckten Flächen stattfinden. Zum anderen könnten bereits in der Druckerei Pigmentpartikel von der bedruckten Seite auf die unbedruckte Seite des Verpackungskartons übertragen werden, wenn diese gestapelt werden.

Beide Szenarien wurden in der Studie untersucht: Für den Migrationstest wurden die bedruckten Oberflächen 10 Tage mit 50-prozentigem Ethanol bei 40 °C überschichtet und diese Lösung anschließend auf Nanopartikel untersucht. Die Übertragung durch Abrieb wurde mittels Kochsalzkristallen getestet, die ebenfalls bei 40 °C für 10 Tage aufgebracht wurden, wobei der Probenansatz täglich geschüttelt wurde. Zum Test auf Nanopartikel kamen verschiedene Methoden zum Einsatz, darunter Rasterelektronenmikroskopie, ICP-Massenspektroskopie und Photonenkorrelationsspektroskopie. In keinem der Tests waren ungebundene Pigmentpartikel nachweisbar, auch bei Proben mit sichtbarem Farbabrieb waren die Pigmente noch in das Bindemittel der Farbe eingebettet.

Literatur:
1. Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (2. Entwurf vom 31.10.2011).
2. Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2011 zur Definition von Nanomaterialien (2011/696/EU).

Quelle: Henker M, Becker M, Theisen S-L, Schleß M (2013) Untersuchungen zum Migrationsverhalten aus Druckfarbschichten von bedruckten Lebensmittelverpackungen auf Füllgüter. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 109: 194–201

Der Beitrag „Nanotechnologie in der Ernährungsindustrie“ in Ernährungs Umschau 4/2013, S. 44–51, bietet Ihnen eine aktuelle Übersicht zur Nano-Thematik.

Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 06/13 auf Seite M312.

Das könnte Sie interessieren
Schnell, schreiben Sie‘s auf! weiter
Ernährungsberatung: Fünf Ebenen der beraterischen Intervention weiter
Gemeinschaftsgastronomie Next Level: Impulse & Einblicke in eine nachhaltige Zukunft weiter
Keine VDOE-Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl weiter
Lebenslanges Lernen als Grundpfeiler des Berufsbilds weiter
Frühstück in der Kita – vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten weiter