Birkenpollenellergie: Schwere allergische Reaktionen bei Sojaprodukten möglich
- 11.08.2007
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- Redaktion
Sojaeiweiß ist in Europa ein gängiges Lebensmittel. Es kann in Getränken, in Soßen oder als Beimischung zu verschiedenen Lebensmitteln enthalten sein. Dadurch verzehren Erwachsene täglich kleine Mengen Sojaeiweiß, ohne es zu wissen.
Da Soja gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben werden, nehmen manche Verbraucher gezielt größere Mengen zu sich. Allerdings kann Soja auch Allergien wie die pollenassoziierte Nahrungsmittelallergie auslösen. Es wird geschätzt, dass 10– 20 % aller Pollenallergiker auch eine Kreuzallergie auf Soja entwickeln. Vor allem Birkenpollenallergiker sind betroffen.
Die Reaktionen reichen vom oralen Allergiesyndrom bis zum anaphylaktischen Schock. Ursache für die Kreuzreaktion ist Stressprotein Gly m 4, dessen Struktur dem Birkenpollenallergen Bet v 1 ähnelt . Eine Schwellendosis für die Auslösung einer pollenassoziierten Sojaallergie kann nicht angegeben werden. Oftmals reicht aber bereits ein geringer Schleimhautkontakt mit dem Allergen, um eine Reaktion auszulösen. Durch Fermentieren und Erhitzen wird es zerstört. In Sojasoßen und Miso sowie in gerösteten Sojabohnen wurde das Allergen deshalb nicht nachgewiesen, aber in Tofu, Sojadrinks, Riegeln und Sojaflocken.
Da alle Lebensmittel, denen Soja zugesetzt ist, gekennzeichnet sein müssen, hält das BfR zusätzliche, verpflichtende Warnhinweise auf Sojaprodukten, die sich speziell an Birkenpollenallergiker richten, nicht für notwendig. Birkenpollenallergiker reagieren ohnehin häufig auf weitere Nahrungsmittel wie Äpfel, Erdbeeren, Haselnüsse, Karotten und Sellerie mit einer Kreuzallergie.
Ein Warnhinweis allein auf Sojaprodukten würde deshalb keine Sicherheit bieten. Das BfR empfiehlt eine verstärkte Aufklärung insbesondere von Birkenpollenallergikern über die Gefahr einer Kreuzallergie mit Lebensmitteln. Dabei muss auch auf Sojaprodukte hingewiesen werden. Die Stellungnahme ist auf der Homepage des Bfr (www.bfr.bund.de) veröffentlicht (Stellungnahme Nr. 016/2007).