Gemeinschaftsverpflegung in Deutschland – Stellenwert und Strukturen

  • 11.08.2021
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  • Holger Pfefferle
  • Stephanie Hagspihl
  • Kerstin Clausen

Die Gemeinschaftsverpflegung (GV) in Deutschland entwickelte sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem stetig wachsenden und dynamischen Teilbereich der Außer-Haus-Verpflegung. Demografische Entwicklungen und gesellschaftlicher Wandel zählen zu den Triebfedern, das Angebot in GV-Einrichtungen auszuweiten und die vielschichtigen Anforderungen der unterschiedlichen Zielgruppen im Angebot zu berücksichtigen. Durch ihre hohe Relevanz für die Bevölkerung, ihre Komplexität und ihre Heterogenität steht die GV vor stetigen Herausforderungen. Der vorliegende Artikel beschreibt Grundlagen und den Stellenwert der verschiedenen GV-Segmente. Systematische Ansätze in Bezug auf Zielgruppen, Bewirtschaftung, Speisenproduktion und Verpflegungsumfang werden beschrieben. Abschließend geht der Beitrag auf relevante Professionen und Schnittstellen ein und zeigt Definitions- und Forschungsbedarf auf.

Stellenwert der Gemeinschaftsverpflegung

Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (GV) übernehmen einen bedeutenden Anteil der Verpflegung der Bevölkerung in Deutschland [1]. Schätzungen zufolge nehmen täglich mehr als 16 Mio. Tischgäste Mahlzeiten in der GV ein. Der hohe Stellenwert der GV basiert auf demografischen Entwicklungen und gesellschaftlichem Wandel und den daraus resultierenden individuellen und politischen Entscheidungen. Bis zum Auftreten der Corona- Pandemie haben u. a. folgende Faktoren zu einer Zunahme der außer Haus eingenommenen Mahlzeiten geführt:

• die steigende Zahl an Singlehaushalten
• ein höherer Anteil berufstätiger Frauen
• die Auflösung klassischer Mahlzeitenstrukturen
• der Trend hin zur Individualisierung der Ernährungsgewohnheiten
• die zunehmende Mobilität und damit
• größere Entfernung des Arbeitsplatzes vom Wohnort
• die Zunahme von Ganztagsbetreuungsangeboten.

...



Den vollständigen Artikel finden Sie hier kostenfrei und auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 8/2021 von Seite M470 bis M483.

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode

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