Lebkuchen
- 11.12.2006
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- Redaktion
Zu Weihnachten ist er in aller Munde, der Lebkuchen. Man unterscheidet zwei Arten, die auf Oblaten gebackenen und die Braunen Lebkuchen. Welche Anforderungen die unterschiedlichen Sorten erfüllen müssen, ist in den Leitsätzen für Feine Backwaren geregelt. Einen Überblick über diese Regelungen, die Zusammensetzung und die Geschichte des Lebkuchens gibt der folgende Artikel.
Der Begriff Lebkuchen geht wahrscheinlich auf das lateinische Wort „libum“ zurück und bedeutet nichts anderes als Fladen. Der Anfang der Lebküchnerei ist auf fränkische Klosterbrüder zurückzuführen, deren Pfeffer- und Honigkuchen die Vorläufer der heutigen Lebkuchen sind. Als Hochburg der Lebkuchenbäckerei entwickelte sich Nürnberg. Die Stadt lag verkehrsgünstig am Schnittpunkt der alten Handels- und Gewürzstraßen. Rohstoffe waren somit leicht verfügbar und die Absatzmärkte bequem zu erreichen.
In den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs werden detailliert die Anforderungen an die Herstellung und die Zutaten der verschiedenen Lebkuchengebäcke aufgeführt. Die Leitsätzen sind zwar rechtlich nicht verbindlich, sie gelten jedoch als Beurteilungshilfe. Sie beschreiben die Verbraucherwartung und die allgemeine Verkehrsauffassung.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 12/06 ab Seite B 49.
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