DGE-Zulassungsempfehlungen für die Ernährungsberatung in Prävention und Therapie

  • 12.02.2025
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  • Ute Brehme
  • Mitra Mielke
  • Sarah Winter
  • u. a.

Mindestanforderungen zur Zertifizierung von Absolvent*innen oecotrophologischer, ernährungswissenschaftlicher und inhaltlich vergleichbarer Studiengänge

Einleitung

Die seit 2011 gültigen DGE-Zulassungskriterien [1] boten in den Turbulenzen des Bologna-Prozesses dringend benötigte Orientierung für die Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung. Mit den hier vorgestellten DGE-Zulassungsempfehlungen wurde diese Grundlage nun im Zuge von Änderungen im Bereich der Primärprävention sowie der Einführung des Heilmittels Ernährungstherapie überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die neuen DGE-Zulassungsempfehlungen schaffen eine klare Struktur für aktuelle und zukünftige Studiengänge und leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Beratung und Therapie. Nach einer Übergangsphase bis 2030 werden sie die DGE-Zulassungskriterien ablösen.

Die DGE-Zulassungsempfehlungen definieren den Mindeststandard an Kompetenzen, die für die Zulassung von Absolvent*innen ernährungsbezogener Studiengänge zur beruflichen Weiterqualifikation/Zertifizierung für die Ernährungsberatung in Prävention und Therapie erforderlich sind. Die Regelungen zum staatlich anerkannten Beruf „Diätassistent*in“ sowie die Zulassung als Heilmittelerbringer* in für die Ernährungstherapie bleiben davon unberührt. Die formale Stellung von Studienabsolvent*innen im Gesundheitssystem kann durch eine Zertifizierung nicht verbessert werden. Hierfür bedarf es Regelungen auf gesetzlicher Ebene. ...

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Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2/2025 auf den Seiten M92 bis M96.

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