Lebensmitteltechnologie: Stevia, Süßstoff der Zukunft?

Mit Stevia gesüßte Lebensmittel
sind nur bedingt für Menschen mit
Diabetes mellitus zu empfehlen.
Bild: © petrabarz/Fotolia.com Seit dem 2. Dezember 2011 ist Stevia, ein Süßstoff aus den Blättern der südamerikanischen Pflanze Stevia rebaudiana (wird als „Süßkraut“ oder „Honigkraut“ bezeichnet) als Süßungsmittel für 31 Lebensmittelkategorien in der Europäischen Union zugelassen (wir berichteten in Ausgabe 12/2011. S. 650).

Die neue Süße ist kalorienfrei, nicht kariogen und liefert 300-mal mehr Süßkraft als Haushaltszucker. Der Geschmack ähnelt dem des Haushaltszuckers, allerdings mit lakritzähnlicher Note. Von Softdrinks, Milcherzeugnissen und Süßwaren über Speiseeis bis hin zu Frühstückszerealien können nun viele Produkte mit dem neuen Süßstoff hergestellt werden, vorausgesetzt, die vom Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) festgelegte Verzehrsmenge (ADI-Wert) von 4 mg/kg Körpergewicht – das sind bis zu 240 mg für eine 60 kg schwere Frau oder 280 mg für einen 70 kg schweren Mann pro Tag – wird durch den üblichen Verzehr dieser Lebensmittel nicht überschritten.

Noch ist jedoch unklar, ob diese festgelegte Höchstmenge künftig beim Konsum von mit Stevia gesüßten Limonaden und Softdrinks vor allem von Kindern (aufgrund des geringeren Körpergewichtes) nicht doch überschritten werden kann. Daher fordert die Europäische Kommission von Herstellern und Verwendern Angaben über die Verwendung des Süßstoffes und macht diese Information den Mitgliedsstaaten zugänglich

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 03/12 auf Seite 126.

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