3D-Body-Scan als anthropometrisches Verfahren zur Bestimmung der spezifischen Körperoberfläche (Peer-Review-Beitrag)
- 12.04.2010
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Elmar Schlich, Melitta Schumm, Gießen; Michaela Schlich, Koblenz
Die Körperoberfläche des Menschen dominiert den Wärmeaustausch mit der Umgebung. Der BMI als anthropometrisches Maß bezieht aber nicht die wahre Körperoberfläche, sondern nur eine Annäherung – die Körperhöhe zum Quadrat – in die Berechnung ein. Anhand von 3D-Body-Scans von 188 Testpersonen werden die wahre Körperoberfläche und die daraus resultierenden anthropometrische Maße a und AMI berechnet und mit dem BMI von Personen unterschiedlicher Statur verglichen.Die Oberfläche des Menschen dominiert den Wärmeaustausch mit der Umgebung. Auf Basis lasergestützter Messtechnik liegen 188 Datensätze zur Bestimmung der wahren Körperoberfläche von Testpersonen vor. Zur Auswertung werden die spezifische Körperoberfläche a und ein neu definierter „Area Mass Index“ AMI als deren Kehrwert berechnet. Dabei zeigt sich ein hyperbolisch-degressiver Zusammenhang zwischen der spezifischen Körperoberfläche a und dem BMI.
Die Auswertung ergibt zudem eine signifikante Abweichung des AMI vom BMI, die mit zunehmendem BMI kleiner wird. Denn der BMI berücksichtigt nicht, dass schlanke Körper grundsätzlich eine höhere spezifische Oberfläche als gedrungene aufweisen. Insoweit sind Personen mit hohem BMI wegen ihrer kleineren spezifischen Oberfläche benachteiligt, wenn es um die Reduzierung der Körpermasse geht. Magere haben wegen ihrer größeren spezifischen Oberfläche Schwierigkeiten, zuzunehmen, weil sie relativ viel Wärme an die Umgebung abgeben. Die traditionelle Berechnung des BMI kann mit Hilfe der hier vorliegenden Messdaten zur wahren Körperoberfläche verbessert werden, so dass die angesprochenen physikalischen Effekte Berücksichtigung finden.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 04/10 ab Seite 178.
Die Literatur zu diesem Artikel finden Sie im Internet unter
www.ernaehrungs-umschau.de/service/literaturverzeichnisse/
Eingereicht: 6. 7. 2009 Akzeptiert: 7. 1. 2010
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