Leitfaden zur Gesundheitsförderung überarbeitet

Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006

Seit dem Jahr 2000 erbringen die Krankenkassen wieder Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen für ihre Versicherten. Grundlage für diese Leistungen ist ein gemeinsamer und einheitlicher Leitfaden der Krankenkassen-Spitzenverbände, der im Februar 2006 in einer aktualisierten Form vorgelegt wurde.

Im Folgenden veröffentlichen wir auszugsweise die Leitlinien sowie die Kriterien für den Bereich Ernährung.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 05/06 ab Seite 182.

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