Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln

Am 16. Mai hat das Europäische Parlament das zuvor mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarte Kompromisspaket zu dem Verordnungsvorschlag zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln bestätigt. Die Verordnung wird voraussichtlich im Herbst formal erlassen.

Danach dürfen Lebensmittel nur dann mit nährwertbezogenen Angaben wie „energiearm“ oder „zuckerfrei“ beworben werden, wenn sie bestimmte Nährwertprofile aufweisen. Während die Nährwertprofile noch erstellt werden müssen, einigte man sich bereits auf die nährwertbezogenen Angaben sowie auf die Bedingungen für deren Verwendung. Diese werden im Beitrag vorgestellt.

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