Nahrungsergänzungsmittel - europäische Entwicklungen

Bettina Muermann, Meckenheim

Unbestritten ist eine vielseitige und abwechslungsreiche Ernährung für die Gesundheit förderlich. Nicht immer hat der Verbraucher jedoch genug Möglichkeiten, diesen Grundsatz zu befolgen. Er greift daher auf Produkte zurück, welche die herkömmliche Nahrung durch gezielte Zufuhr bestimmter Nährstoffe ergänzen, sog. Nahrungsergänzungen oder Nahrungsergänzungsmittel . Die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) derzeit geltenden Vorschriften über Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind sehr unterschiedlich und führen zu Handelshemmnissen. Daher hatte die EU-Kommission bereits im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit Anfang 2000 angekündigt, die rechtlichen Bestimmungen zu NEM zu harmonisieren.

Auf europäischer Ebene ist eine Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) verabschiedet worden. Sie definiert NEM als Nährstoffkonzentrate, die Zutaten mit Ernährungsfunktion oder physiologischer Wirkung enthalten und in dosierter Form, d. h. in Form von z. B. Kapseln, Tabletten, Pillen, in den Verkehr gebracht werden. Die Richtlinie regelt zunächst NEM mit Vitaminen und Mineralstoffen einschließlich Spurenelementen. Bisher erfolgt nur eine Auflistung der einsetzbaren Verbindungen. Die Festsetzung von Höchstmengen wird unter Berücksichtung der Bewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde sowie der Berechnung der Aufnahme aus anderen Nahrungsquellen und unter Beachtung der Referenzwerte hinsichtlich der Zufuhr für die Bevölkerung erfolgen. Die Richtlinie enthält spezifische Etikettierungsvorschriften.

 Dazu zählen Informationen über den Vitamin- und Mineralstoffgehalt sowie über die sachgemäße Verwendung der Produkte. Verboten sind krankheitsbezogene Auslobungen und Hinweise darauf, dass die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen im Rahmen einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung nicht möglich sei. Es ist geplant, den Anwendungsbereich der Richtlinie nach und nach zu erweitern, z. B. mit Vorschriften für NEM, die Aminosäuren oder essentielle Fettsäuren enthalten. Konkret arbeitet die EU-Kommission derzeit an der Harmonisierung der Vorschriften für mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. EU08/02

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 08/02 ab Seite 309.

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