Enterale Ernährung

Keine Einigung bei Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen wird die Richtlinie zur Enteralen Ernährung nicht wie vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit (BMGS) gefordert überarbeiten. Aus fachlicher Sicht gäbe es keine Möglichkeit, die am 15. Februar beschlossenen Richtlinien so zu ändern, dass sie den Maßgaben des Ministeriums entsprächen, so die Begründung des G-BA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess. Das Angebot des BMGS zu einer Fristverlängerung für eine Überarbeitung lehnte der G-BA ab.

Das Ministerium hatte beanstandet, die geplante Neuregelung streiche die Kostenerstattung auch für Patienten, die auf künstliche Ernährung angewiesen seien. Dazu zählten Patienten mit bestimmten Stoffwechselerkrankungen, mit eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung und viele Krebspatienten [vgl. Ernährungs-Umschau 52 (2005) 203]. Nach Ansicht des G-BA sind die Beanstandungen aber so umfangreich, dass Detailländerungen nicht sinnvoll wären. Würde der Bundesausschuss dem BMGS folgen, hätte das zudem weit reichende Folgen auch für andere Arzneimittel. Für diese müssten dann ebenfalls weit lockerere Kriterien für die Kostenerstattung angelegt werden.

Das Ministerium kann nun die Regelung selbst per so genannter Ersatzvornahme treffen. Der Sprecher des BMGS, Klaus Vater, kündigte am 20. Juli an, dass dies im Interesse der Verbraucher schnell geschehen solle.

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