Die Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts

Andreas Hahn, Jan Winters, Hannover, Moritz Hagenmeyer, Hamburg

Seit dem 07.09.2005 gilt in Deutschland ein neues Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch , das erstmalig Lebensmittel und Futtermittel in einem Gesetz regelt. Es löst das seit 1974 geltende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ab und hebt eine Vielzahl von Gesetzen auf. Praktisch zeitgleich wurde auch das Arzneimittelgesetz geändert.

Die Vorschriften zum Gesundheits- und Verbraucherschutz sind in wesentlichen Teilen übernommen worden. Eine veränderte Situation ergibt sich u. a. durch den neuen Lebensmittelbegriff. Die vormals geltende Zweckbestimmung, wonach Lebensmittel zur Ernährung und/oder zum Genuss dienten, ist nun zunächst kein zwingendes Merkmal mehr für ein Lebensmittel.

Einschneidende Änderungen ergeben sich bei der höchst umstrittenen Abgrenzungsfrage zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Erschwert wird die Situation durch einen neuen, etwa zeitgleich geänderten Arzneimittelbegriff. Von der Abgrenzungsproblematik sind in der Praxis insbesondere Grenzprodukte, wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel betroffen.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 10/05 ab Seite 398.

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