DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung
- 12.10.2011
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- Redaktion
Mindestanforderungen für Absolventinnen und Absolventen oecotrophologischer und ernährungswissenschaftlicher Studiengänge zur Zertifizierung
Ute Brehme, Anne Hülsdünker, Jérôme Kreutz, Helmut Oberritter, Bonn; Ingrid-Ute Leonhäuser, Gießen
Für die gesetzlich nicht geschützte Tätigkeit der Ernährungsberatung wird über die Vergabe von Zertifikaten für Oecotrophologen/Ernährungswissenschaftler und Diätassistenten die Qualifikation der Fachkräfte gesichert. Das Curriculum Ernährungsberatung DGE stellt die Grundlage für Maßnahmen der Qualitätssicherung dar. Nun sind die Anforderungen für die Zulassung von Oecotrophologen und Ernährungs wissen schaftlern zur Zertifizierung für die primärpräventive Ernährungsberatung konkretisiert worden.
In Zusammenarbeit der für die Zertifizierung bzw. Registrierung dieser Studienabsolventen zuständigen Institutionen DGE, VDOE, VFED und QUETHEB sowie unter fachlicher Beratung durch den VDD und in Absprache mit den Hochschulen und Universitäten, die entsprechende Studiengänge anbieten, wurde ein Mindeststandard definiert. Somit ergänzen die DGE-Zulassungskriterien das Curriculum Ernährungsberatung.
Hintergrund
Die Kriterien für die Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung basieren auf Stellungnahmen und Curricula der DGE aus den Jahren 1990, 1997 und 2005. Die Kriterien für die Zulassung zur Zertifizierung, die Inhalte der Zertifizierung sowie die Vorgaben für die kontinuierliche Fortbildung waren in Kooperation mit den zuständigen Berufs verbänden vom DGE-Arbeitskreis „Berufe in der Ernährungsberatung“ erarbeitet und fortlaufend aktualisiert worden. Seit Mitte der 1990er Jahre werden Zertifikate für Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler angeboten.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier oder Ernährungs Umschau 10/11 von Seite 559 bis 561.