Studie bestätigt: Gentechnik-Kennzeichnung lässt Verbrauchertäuschung zu
- 12.11.2010
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- Redaktion
Die aktuellen Kennzeichnungsvorschriften zur Gentechnik bieten den Verbrauchern in vielen Bereichen keine eindeutigen Informationen über Anwendungen gentechnisch veränderter Organismen, so eine aktuelle juristische Studie der Universität Bayreuth.
Nach heutigem EU-Recht müssen alle Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, solche enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Die bestehende Regelung ist laut Prof. Stefan LEIBLE, Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht Bayreuth, aber wenig überzeugend, denn zum einen löse ein GVO-Gehalt unterhalb bestimmter Schwellenwerte eine Kennzeichnungspflicht gar nicht erst aus. Zum anderen müssen Zusatzstoffe oder Enzyme, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, ebenso wenig gekennzeichnet werden wie Milch, Eier oder Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Deshalb sei es den Verbrauchern nicht möglich, ihre Kaufentscheidung aufgrund von Wahlfreiheit und Transparenz zu treffen.
Noch verwirrender wird es bei der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“. Obwohl das Label den Verbrauchern vermittelt, diese Produkte hätten während ihrer Herstellung keinerlei Kontakte mit Gentechnik gehabt, sind verschiedene Gentechnikanwendungen bei solchen Produkten erlaubt. Beispielsweise müssen bei tierischen Produkten lediglich bestimmte „GVO-freie Fristen” bei der Fütterung eingehalten werden. Nach den Untersuchungen von LEIBLE lässt der Gesetzgeber eine mögliche Verbrauchertäuschung also ausdrücklich zu.
„Ohne Gentechnik muss auch ohne Gentechnik bedeuten und nicht mit ein bisschen Gentechnik“, kritisiert LEIBLE. Er kommt zu dem Schluss, dass das derzeitige System der Gentechnikkennzeichnung dringend der Überarbeitung bedarf. Allerdings gibt es dafür auf europäischer Ebene derzeit offenbar nicht die erforderlichen politischen Mehrheiten. Zwar haben in Deutschland viele Verbände eine „umfassende Kennzeichnung“ ohne Ausnahmen gefordert, aber weder die EUKommission noch die anderen Mitgliedstaaten unterstützen eine Positivkennzeichnung. Die Studie zur Gentechnik- Kennzeichnung von Lebensmitteln wurde auf dem Herbstsymposium zum Thema „Lebensmittelrecht zwischen Technik und Ethik“ an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg präsentiert. ■ Quelle: Informationsdienst der Wissenschaft und Transgen, Meldungen vom 07.10.2010
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 11/10 auf Seite 585.